Wohnungsnot treibt immer seltsamere Blüten
Verzweifelte Wohnungssuchende bieten 500 Franken Zusatzmiete – doch das ist illegal

Um den Zuschlag für die Traumwohnung zu erhalten, lassen sich Mieterinnen und Mieter so einiges einfallen. Manche von ihnen versuchen, die Konkurrenz auszustechen, indem sie der Verwaltung freiwillig mehr Miete anbieten. Doch das ist rechtlich nicht zulässig.
Publiziert: 10.04.2023 um 11:22 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2023 um 11:03 Uhr
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In der Stadt Zürich ist die Wohnungsnot besonders akut. Im Bild der Zürcher Limmatplatz.
Foto: Stadt Zürich
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Sarah FrattaroliStv. Wirtschaftschefin

0,07 Prozent beträgt die Leerwohnungsziffer in der Stadt Zürich – das ist rekordtief und Ausdruck der akuten Wohnungsnot in der Limmatstadt. Das treibt nun immer seltsamere Blüten: Wohnungssuchende bieten Verwaltungen bis zu 500 Franken Zusatzmiete an, um an eine neue Wohnung zu kommen. Das sagen die Immobilienverwaltungen Verit und Privera gegenüber dem Online-Portal «nau.ch».

Dies komme gerade bei Erstvermietungen «regelmässig» vor, heisst es in dem Bericht. Die Verwaltungen beteuern aber, dass sie nicht darauf eingehen: «Unsere Mitarbeitenden haben die strikte Weisung, solche ‹Angebote› abzulehnen», so Privera gegenüber «nau.ch».

Mieterverband: «brandgefährlich»

Fabian Gloor (37) vom Mieterverband kritisiert solche Angebote in dem Bericht als «unmoralisch und brandgefährlich». Anders als beim Verkauf einer Wohnung dürfen die Besitzer den Zuschlag bei der Vermietung nicht einfach an den Höchstbietenden vergeben. Vielmehr muss sich die Miete laut dem Mieterverband am Hypothekarzins orientieren. Dies mithilfe des Referenzzinssatzes.

Gloor sieht aber nicht nur die Immobilienbesitzer und Verwaltungen in der Pflicht. «Auch Wohnungssuchende, die solche Angebote machen, verhalten sich gegenüber anderen Wohnungssuchenden unsolidarisch», sagt er gegenüber «nau.ch».

«Was auf dem Markt ist, liegt nicht in unserem Budget»
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Verzweifelte Wohnungssuche:«Was auf dem Markt ist, liegt nicht in unserem Budget»
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