«Ich bin für drei Wochen weg – für 800 Franken kannst du hier leben»
Dürfen Mieter ihre Wohnung zu Geld machen?

Die Wohnungsnot verändert den Mietmarkt. Es gibt immer mehr Inserate von Menschen, die ihre Wohnungen wochenweise vermieten. Das birgt aber Risiken.
Publiziert: 12.05.2023 um 00:29 Uhr
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Aktualisiert: 13.05.2023 um 14:08 Uhr
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Die Wohnungsnot in den Städten führt zu einem neuen Trend: sehr kurze Untermieten. Blick auf Zürich.
Foto: keystone-sda.ch
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Rolf KromerRedaktor Wirtschaft

«Ich bin für drei Wochen weg und vermiete in dieser Zeit meine 1-Zimmer-Wohnung mit separater Küche und grossem Balkon.» Das schreibt die Mieterin Léa N.* auf der Internetplattform Ronorp. Die ausgeschriebene Wohnung steht im Stadtzürcher Quartier Wiedikon. Léa N. schreibt weiter: «Der Preis für drei Wochen versteht sich inkl. Internet und beträgt 800 Franken. Wenn du möchtest, kannst du auch noch mein Velo ausleihen.»

Warum vermietet Léa N. ihre Wohnung für eine so kurze Dauer? Sie sagt zu Blick: «Die Wohnung soll nicht leer stehen und einer anderen Person eine Freude machen.» Auch habe die Ausschreibung einen finanziellen Aspekt für sie. Auf die Ausschreibung habe sich eine Studentin aus Deutschland gemeldet, die ein Seminar in Zürich besucht. Eine zweite Bewerbung kam von einem 30-jährigen Angestellten, der die Wohnung wechselt und noch nichts Passendes gefunden hat. Léa N. hat ihre Wohnung schon «mindestens zehnmal» auf diese Weise vermietet. Sie machte durchwegs positive Erfahrungen. «Nur ein einziges Mal hat ein Untermieter nicht geputzt.»

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Ein neues Phänomen

Léa N. ist keine Ausnahme. Vermehrt werden Wohnungen für eine sehr kurze Dauer untervermietet, bestätigt Nadia Loosli (51). Sie kennt den Stadtzürcher Mietmarkt besser als kaum jemand sonst. Seit gut 20 Jahren verschickt sie täglich ihren Newsletter «Immomailing» mit Zürcher Wohnungsinseraten. Sie sagt: «Es gibt viel mehr Inserate von Menschen, die ihre Wohnungen für nur zwei, drei Wochen vermieten wollen.» Das kam vor 15 Jahren noch nicht vor. «Im Gegenteil, damals kündigten Menschen ihre Wohnungen selbst dann, wenn sie auf eine einjährige Weltreise gingen.»

Das musst du zur Untermiete wissen

Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Hauptmieter informiert den Vermieter im Voraus über die beabsichtigte Untervermietung und legt ihm die Mietbedingungen offen.
  2. Der Hauptmieter verdient nichts an der Untermiete.
  3. Dem Vermieter entstehen durch die Untermiete keine wesentlichen Nachteile (z. B. Wohnung wird zu Geschäft mit viel Kundenfrequenz).

Es empfiehlt sich, die Untermiete mit einem schriftlichen Mietvertrag (Vorlage Untermietvertrag) zu regeln. Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden an der Mietwohnung. Bei einer möblierten Wohnung darf wegen der Abnutzung der Einrichtung ein Aufschlag von maximal 20 Prozent verlangt werden. Ansonsten ist es grundsätzlich missbräuchlich, eine Wohnung zu einem höheren Preis unterzuvermieten. Laut Bundesgericht gibt es keine Verpflichtung, eine gemietete Wohnung selbst zu bewohnen. Überlässt man die Wohnung kostenfrei einer Freundin, benötigt man dafür keine Zustimmung des Vermieters.

Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Hauptmieter informiert den Vermieter im Voraus über die beabsichtigte Untervermietung und legt ihm die Mietbedingungen offen.
  2. Der Hauptmieter verdient nichts an der Untermiete.
  3. Dem Vermieter entstehen durch die Untermiete keine wesentlichen Nachteile (z. B. Wohnung wird zu Geschäft mit viel Kundenfrequenz).

Es empfiehlt sich, die Untermiete mit einem schriftlichen Mietvertrag (Vorlage Untermietvertrag) zu regeln. Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden an der Mietwohnung. Bei einer möblierten Wohnung darf wegen der Abnutzung der Einrichtung ein Aufschlag von maximal 20 Prozent verlangt werden. Ansonsten ist es grundsätzlich missbräuchlich, eine Wohnung zu einem höheren Preis unterzuvermieten. Laut Bundesgericht gibt es keine Verpflichtung, eine gemietete Wohnung selbst zu bewohnen. Überlässt man die Wohnung kostenfrei einer Freundin, benötigt man dafür keine Zustimmung des Vermieters.

Die Weltreisenden nahmen in Kauf, ihre Betten, Sofas, Tische und Schränke aus der Wohnung zu zügeln und gegen eine Gebühr in einem Lager einzustellen. Zudem mussten sie vor ihrer Rückkehr eine neue Wohnung suchen. Heute ist die Situation komplett anders. Eine aktuelle Abfrage auf Ronorp und Immoscout24 zeigt, dass in den Städten Zürich, Bern und Basel Dutzende Wohnungen befristet für ein oder gar nur ein halbes Jahr ausgeschrieben sind.

Ferien kosten doppelt

Ein Grund sind die hohen Mietpreise in den Städten. Sie machen die Ferien doppelt teuer: Einerseits fällt eine teure Miete für die eigene Wohnung an, die unbenutzt bleibt. Andererseits kostet das Hotel oder die Ferienwohnung während des Ferienaufenthalts.

Ein anderer Grund sind die fehlenden Nachbarschaftshilfen, die früher gang und gäbe waren: Die Katze will auch während der Ferienabwesenheit gefüttert sein. Oder – ganz einfach – das Bedürfnis, dass jemand auf die Wohnung schaut, die Pflanzen giesst, den Briefkasten leert und regelmässig lüftet.

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Achtung: Risiken!

Doch die kurze Untermiete ist mit Aufwand und Risiken verbunden. Zuerst muss eine Person gefunden werden, welche die Wohnung mieten will. Wenn sich Kurzzeit-Mieter und Vermieter nicht kennen, setzen sich die Hauptmieter Risiken aus. Untermieter können Schäden verursachen, für die der Hauptmieter haftet. Oder sie bleiben den Betrag für die Untermiete schuldig. Besonders dreist sind Untermieter, welche die Wohnung nicht für ihren abgemachten Zweck nutzen.

So wie Heiko S., dessen Geschäftsmodell Blick Ende 2017 publik machte. Er mietete Wohnungen, deren Bewohner für einige Wochen oder Monate in den Ferien waren. Nur: Statt dort zu wohnen, liess er Prostituierte anschaffen.

*Name geändert

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