Die Schweiz wird «Huren-Heiko» einfach nicht los! Dabei dürfte der wohl am meisten berüchtigte Puffbetreiber des Landes gar nicht mehr hier sein. Aber: Heiko S.* (49), wie der Deutsche heisst, lässt sich vom 2019 ausgesprochenen Einreiseverbot nicht abschrecken. Ein neuer Strafbefehl zeigt: Huren-Heiko kommt und geht, wie es ihm gefällt. «Er tanzt den Behörden auf der Nase herum», sagt eine seiner Geschädigten.
BLICK hat das Geschäftsmodell des Deutschen schon Ende 2017 publik gemacht. Dieser mietet Wohnungen an, deren Bewohner für einige Wochen oder Monate in den Ferien sind. Nur: Statt dort zu wohnen, lässt er Prostituierte anschaffen. Sabrina Tobler** (30) aus Zürich wollte einige Monate auf Hawaii geniessen – und musste dort feststellen, dass auf ihrem Bett in Zürich nun angeschafft wurde.
«Es geht nicht nur darum, die Einrichtung zu ersetzen. Ich verliere mein Zuhause, muss wohl eine neue Wohnung suchen», sagt sie zu BLICK. Eine Rückkehr ins Pseudo-Puff könne sie sich nämlich nicht vorstellen. Huren-Heiko hingegen sprach von «Mädchen-WGs», alles sei ganz legal. Und: Ein Zuhälter sei er nicht.
21 gefälschte Arbeitsverträge und drei illegale Einreisen
Der neueste Strafbefehl spricht eine andere Sprache. Demnach schloss Heiko S. allein zwischen April und August 2017 mit 21 seiner «Mädchen» gefälschte Arbeitsverträge ab. Darin täuschte er Arbeitsverhältnisse vor, die in dieser Form gar nicht existierten. Und erschlich für die Damen längere Aufenthaltsbewilligungen. Dazu soll Huren-Heiko noch Unterschriften auf den Dokumenten gefälscht haben. Auch Hausfriedensbrüche und Sachbeschädigungen sind im Strafbefehl aufgelistet. So zog Heiko S. aus Wohnungen einfach nicht mehr aus oder behielt die Schlüssel. Damit setzte er manche Vermieter dann frech unter Druck, ihm die Kaution zurückzuzahlen.
Ob sich Heiko S. vom neuesten Strafbefehl beeindrucken lässt, darf bezweifelt werden. Ein im Oktober 2019 ausgesprochenes Einreiseverbot für die Schweiz ignoriert er auf jeden Fall. Am 21. Oktober 2019 versuchte Huren-Heiko per Zug in die Schweiz einzureisen, geriet aber in eine Kontrolle und wurde zurückgeschickt. Trotzdem konnte er am 8. Dezember 2019 zwei Frauen mit dem Auto am Flughafen Zürich abholen. Auch am 6. Januar reiste Huren-Heiko per Zug ein.
Ex-Vermieter hadert mit dem dreisten Deutschen
Seine ehemaligen Vermieter können darüber nur den Kopf schütteln: «Ich bin sicher, das Geschäft in der Schweiz läuft weiter. Sonst wäre er nicht hier.» Die Hoffnung, dass die angerichteten Schäden vom Deutschen gedeckt werden, tendiert gegen null.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft kommt ebenfalls zum Schluss, dass Geldstrafen «keine ausreichende abschreckende Wirkung» zeigten, und sprach eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten aus. Ob Huren-Heiko diese akzeptiert hat oder nicht, ist unklar. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Heiko S. hat auf BLICK-Anfragen nicht reagiert.
* Name bekannt
** Name geändert