Noch ist der «Sarco» nicht zum Einsatz gekommen. Die Premiere in der Schweiz ist geplatzt. Und die erste Patientin, die eigentlich mit der umstrittenen Suizidkapsel aus dem Leben hätte scheiden wollen, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Betreiber Exit International. In einem Brief schrieb die US-Bürgerin, die mittlerweile mithilfe einer anderen Schweizer Sterbehilfeorganisation verstorben ist, von «finanzieller Ausbeutung» und «Medienstress».
Trotz dieser Kritik und der behördlichen Gegenwehr in den Kantonen Schaffhausen und Wallis hegt Sarco-Erfinder Philip Nitschke (76) bereits neue Pläne. Der Australier tüftelt an einem Demenz-Todesimplantat, wie CH Media berichtet. Die Idee: Ein eingepflanzter Schalter aktiviert sich, wenn die betroffene Person beispielsweise wegen Demenz nicht mehr zurechnungsfähig ist, und lässt diese versterben.
Wer den Schalter ignoriert, verstirbt
Das Todesimplantat soll folgendermassen funktionieren: Man muss den Schalter regelmässig abschalten, wenn ein Ton ertönt. Wer vergisst, was der Ton genau soll, wird durch das Implantat nach einer gewissen Frist getötet. Das soll ein Ableben in Würde ermöglichen.
Exit International hat dazu ein Video auf seiner Website aufgeschaltet. Darin kommt der niederländische Arzt Karel Seghers zu Wort: Krankhafte Altersvergesslichkeit verändere eine Person. Deshalb stünden Ärzte und Angehörige bei stark dementen Patienten vor der «unmöglichen moralischen Entscheidung», ob sie dem früher geäusserten Wunsch, bei Ausweitung der Krankheit aus dem Leben zu scheiden, noch stattgeben könnten – oder eben nicht. Das Implantat entlaste deshalb das Umfeld.
Sterbewunsch bei Demenz ist in Holland heisses Thema
Die Idee des Todesimplantats stammt nicht von Nitschke selbst, sondern aus Holland. In den Niederlanden wird dieses Thema seit einigen Jahren diskutiert. Denn dort darf man in einer Patientenverfügung festhalten, dass man durch eine von einem Arzt verabreichte Spritze sterben möchte, wenn die Demenz stark zunimmt. Laut einer Studie aus dem Jahr 2005 wollen die Angehörigen jedoch in den meisten Fällen nicht, dass der Arzt die Patientenverfügung befolgt.
In den meisten Ländern dürfen Urteils-unfähige Personen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen – auch in der Schweiz nicht. Der implantierte Todesschalter wäre dann ein Ausweg. Und dieser soll dank des Freitodaktivsten Nitschke Realität werden, was für weiteren Diskussionsstoff rund ums Thema Suizid sorgt.
Die Dargebotene Hand:
Anonyme Beratung unter Einhaltung der Schweigepflicht.
Per Telefon 143 und Online www.143.ch.
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