Alles wird teurer: Strom, Mieten, Nahrungsmittel, Mobilität. Allerdings haben bei weitem nicht alle Schweizer eine Lohnerhöhung erhalten, welche die Teuerung ausgleicht oder wenigstens abschwächt. Wie den Kaufkraftverlust auffangen?
Müssen Schweizerinnen und Schweizer nun mehr arbeiten, um ihre Rechnungen begleichen oder ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können?
Mehr als die Hälfte der Schweizer hat oder wollen zwei Jobs
Das scheint die «Candidate Pulse»-Studie 2023 der Personalberatung Michael Page zu suggerieren, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Demnach haben 15 Prozent der Stellensuchenden in der Schweiz bereits einen zweiten Job. 38 Prozent überlegen sich diesen Schritt. Besonders letztere Zahl stimmt nachdenklich.
Der Zusammenhang mit dem Preisdruck zeigt sich an den Zahlen. 63 Prozent der Befragten erwarten nicht, dass ihr jetziger Lohn in den nächsten zwölf Monaten die Inflation decken wird. Überhaupt haben nur 24 Prozent der Schweizer Stellensuchenden in den letzten zwei Jahren eine Lohnerhöhung erhalten, um die Inflation zu kompensieren.
Das führt zu Volatilität am Arbeitsmarkt. Liegt ein höherer Lohn in Aussicht, würden zwei Drittel (66 Prozent) der Schweizer Befragten den Job unverzüglich wechseln. Satte 40 Prozent der Befragten haben ihre Stellensuche aufgrund des Inflationsdrucks auch explizit verstärkt.
Grundsätzlich gilt: Man darf einer oder mehreren Zweitbeschäftigungen nachgehen. Doch dafür gibt es klare Regeln. Die arbeitsgesetzlichen Vorschriften müssen «kumuliert» eingehalten werden. So darf zum Beispiel eine tägliche (9 Stunden) und wöchentliche (45-50 Stunden, je nach Job) Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Dazu sind Ruhezeitbestimmungen zu beachten – unabhängig vom Job. Darüber hinaus gibt es Sonderbestimmungen. Details gibt es beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt bei den Arbeitgebern.
Auch Arbeitnehmende tragen Verantwortung. Wer sich nebenbei selbstständig machen will, muss – sofern im Arbeitsvertrag eine Mitteilungspflicht erwähnt ist – die Einwilligung des Arbeitgebers einholen. Mit der Nebentätigkeit sollte der Arbeitgeber nicht konkurrenziert werden, und die eigene Leistungsfähigkeit muss erhalten bleiben.
Grundsätzlich gilt: Man darf einer oder mehreren Zweitbeschäftigungen nachgehen. Doch dafür gibt es klare Regeln. Die arbeitsgesetzlichen Vorschriften müssen «kumuliert» eingehalten werden. So darf zum Beispiel eine tägliche (9 Stunden) und wöchentliche (45-50 Stunden, je nach Job) Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Dazu sind Ruhezeitbestimmungen zu beachten – unabhängig vom Job. Darüber hinaus gibt es Sonderbestimmungen. Details gibt es beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt bei den Arbeitgebern.
Auch Arbeitnehmende tragen Verantwortung. Wer sich nebenbei selbstständig machen will, muss – sofern im Arbeitsvertrag eine Mitteilungspflicht erwähnt ist – die Einwilligung des Arbeitgebers einholen. Mit der Nebentätigkeit sollte der Arbeitgeber nicht konkurrenziert werden, und die eigene Leistungsfähigkeit muss erhalten bleiben.
Wie hoch der Anstellungsgrad der Befragten ist, wurde zwar nicht erhoben. Die Fragestellung hinsichtlich Zusatzjob zeigt aber: Wer ein 40- oder 60-Prozent-Pensum nicht aufstocken kann oder bei einer 100-Prozent-Anstellung keine Aussicht auf besseren Lohn hat, wird in zunehmender Tendenz mit einem Nebenjob das Gehalt aufbessern – sofern möglich und zulässig.
Die tiefsten Löhne sollten an der Reihe sein
Zu einem ähnlichen Schluss kam bereits eine etwas grösser angelegte Studie der Beratungsfirma PWC namens «Hoffnungen und Ängste von Arbeitnehmenden». Auf die Angestellten in der Schweiz bezogen, kam diese zum Schluss, dass schon jetzt jeder vierte Arbeitnehmer in der Schweiz einen oder mehrere Nebenjobs hat. Und dass nur 38 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer am Ende des Monats etwas zum Sparen übrig haben. Die Zahlen decken sich weitgehend mit jenen aus der Page-Studie.
PWC argumentiert, dass Schweizer Arbeitnehmende weniger Bereitschaft als solche aus anderen Ländern zeigen, neue Fähigkeiten zu erwerben oder bestehende zu verbessern. Dies wäre nötig, um mit Veränderung in der Arbeitswelt Schritt zu halten.
Der Hauptgrund für eine Lohnerhöhung war in der Schweiz in über der Hälfte der Fälle leistungsbezogen, wie die Page-Studie zeigt. Allerdings müssen Arbeitgeber dafür Möglichkeiten schaffen. Oder Arbeitnehmende müssen sich die Aus- und Weiterbildung leisten können. Yannick Coulange, Direktor der Page Group Schweiz, sieht bei Mitarbeitenden mit tieferen Löhnen Handlungsbedarf: «Sie sind nicht nur am stärksten von der Inflation betroffen, sondern es ist auch ein deutliches Zeichen für die Unternehmenskultur.» Unternehmen sollten mittels Lohnverbesserungen signalisieren, dass sie die Bedürfnisse ihrer Angestellten erkennen und darauf eingehen.
Was ist mit der Teuerung?
Claudia Bolliger (35), CEO des Zürcher Stellenvermittlers Lionstep, bestätigt einen Trend hin zur Annahme von Nebenjobs: «Dank neuen Online-Vermittlern, etwa den Gig-Economy-Plattformen Fiverr oder Upwork, sowie der besseren Möglichkeit zur Arbeit von zu Hause aus haben die Möglichkeiten hierfür deutlich zugenommen.» Sie sieht aber nur in wenigen Fällen einen Zusammenhang mit der Teuerung: «In der Regel geht es um Selbstverwirklichung oder den Erhalt eines Nebenverdienstes, mit dem man das Gehalt aufbessert – der aber nicht für den Lebensunterhalt zwingend wäre.»
Der Trend zu mehr Zusatzerwerben sei überdies bei Arbeitnehmern in allen Pensen sichtbar, also bei Vollzeit- wie bei Teilzeit-Angestellten.