Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet derzeit täglich 30'000 neue Corona-Fälle, weit über 100'000 Personen sitzen zu Hause in Isolation, Zehntausende mehr stecken in Quarantäne.
Noch nie zuvor hatten so viele Schweizerinnen und Schweizer Kontakt zu jemandem, der später positiv getestet wurde. Das wirft viele Fragen auf. Blick liefert einen Leitfaden zum richtigen Vorgehen nach Kontakt mit einer Corona-positiven Person.
Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Muss ich in Quarantäne?
Wenn der Kontakt eng war: ja. Für Geimpfte gibt es Ausnahmen – dazu unten mehr. Als eng gilt jeder Kontakt, der länger als 15 Minuten dauert, bei dem der Mindestabstand nicht eingehalten wird und keine Schutzmassnahmen (zum Beispiel Masken oder Plexiglasscheiben) zum Einsatz kommen. Wer beispielsweise mit jemandem gemeinsam zu Abend gegessen hat, gilt als enger Kontakt. Ebenso Personen, die im gleichen Haushalt leben.
Entscheidend ist auch, wann der Kontakt stattgefunden hat: Gemäss Behördenangaben relevant sind die letzten 48 Stunden, bevor die Person Symptome entwickelt. Bei einer asymptomatischen Infektion zählen die letzten 48 Stunden vor dem positiven Test.
Wie lange dauert meine Quarantäne?
Die allermeisten Kantone haben die Quarantäne auf Empfehlung des Bundes von zehn auf sieben Tage verkürzt. Dies, damit weniger Arbeitskräfte in den Unternehmen fehlen. Wer in einem Kanton lebt, der weiterhin auf zehn Tage setzt, kann sich nach dem siebten Tag «freitesten». Die Quarantäne könnte bald noch einmal verkürzt werden, auf nur noch fünf Tage (wie etwa vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse gefordert) – oder gar ganz abgeschafft! Der Bundesrat entscheidet nächste Woche darüber.
Ich habe noch nichts vom Contact Tracing gehört. Kann ich so lange noch einkaufen gehen?
Nein. «Die Quarantäne muss umgehend erfolgen, auch wenn das zuständige Kantonsarztamt nicht unverzüglich offiziellen Kontakt aufnimmt», schreibt das BAG dazu. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen ist das Contact Tracing in vielen Kantonen am Limit. Wer auf die offizielle Quarantäneverfügung wartet, hat das Virus bis dahin möglicherweise längst weitergegeben.
Ich bin geimpft. Muss ich trotzdem in Quarantäne?
Die Quarantäne kann in diesem Fall aufgehoben werden. Man muss den kantonalen Behörden den Impfnachweis liefern. Ausgenommen von der Quarantäne sind auch Genesene. Sie brauchen einen Genesenennachweis oder einen aktuellen Antikörpertest.
Wie lange Geimpfte und Genesene von der Quarantäne ausgenommen sind, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich etwa ist man nur vier Monate nach der zweiten Impfung (respektive nach dem Booster) von der Quarantäne befreit. Auch Genesene sind nur vier Monate von der Quarantäne verschont. Im Kanton Bern, der sich auf die Richtlinien des BAG stützt, sind es zwölf Monate.
Kann ich als Geimpfter/Genesener alle Vorsicht fahren lassen?
Auf keinen Fall. Denn: Auch Geimpfte können sich anstecken und das Virus weitergeben. Das gilt insbesondere mit der neuen Omikron-Variante. Das BAG empfiehlt daher auch Geimpften, sich nach einem Kontakt zu einer positiven Person testen zu lassen – auch wenn keine Symptome auftreten. Sie sollen ausserdem während sieben Tagen Kontakte möglichst einschränken, öffentliche Orte meiden und konsequent Maske tragen sowie Abstand halten. Dabei handelt es sich aber nur um Empfehlungen, nicht um Vorschriften.
Wann soll ich mich testen lassen?
Die Lungenliga, welche in mehreren Kantonen das Contact Tracing aufgebaut hat, empfiehlt einen Test erst fünf Tage nach dem Kontakt (oder sobald Symptome auftreten). Andere, etwa der Kanton Zürich, empfehlen den Test nach vier bis sieben Tagen. So oder so gilt: Wenn zu früh getestet wird, fällt der Test möglicherweise negativ aus, obwohl man sich angesteckt hat. Das kann eine falsche Sicherheit vermitteln. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich mehrfach testen. Aber Achtung: Die Laborkapazitäten in der Schweiz sind aufgrund der hohen Fallzahlen bereits am Anschlag. Mehrfachtests führen beim Laborpersonal auch zu Mehraufwand.
Welchen Test soll ich machen? Schnelltest, Selbsttest, PCR-Test?
Ein Selbsttest kann eine erste Einschätzung ermöglichen, ist aber ungenauer und daher nicht generell zu empfehlen. Der Bund rät stattdessen zu einem Test durch geschultes Fachpersonal – also zu einem PCR- oder Antigen-Schnelltest. Die Testkosten werden nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person durch den Bund übernommen, auch beim teureren PCR-Test, der ansonsten kostenpflichtig ist.
Der PCR-Test ist genauer als der Antigen-Schnelltest. Das gilt besonders für Geimpfte, bei denen die Virenlast in der Regel tiefer und für den Antigen-Test daher schwieriger zu erkennen ist. Dafür wartet man beim PCR-Test länger auf das Ergebnis. Seit neustem muss ein positives Resultat mit einem Antigen-Schnelltest nicht mehr durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Mein Test ist positiv. Was nun?
Wer positiv getestet wird, muss sich unmittelbar in Isolation begeben. Wenn nicht alle Personen im Haushalt infiziert sind, muss man sich absondern, etwa in einem separaten Zimmer. Die Isolation dauert zehn Tage ab dem positiven Test respektive ab dem Auftreten der ersten Symptome. Ausserdem muss man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um die Isolation nach zehn Tagen zu beenden.
Informieren Sie nach dem positiven Test all jene, mit denen Sie in den 48 Stunden vor dem positiven Test respektive vor Auftreten der ersten Symptome Kontakt hatten. Es dauert aufgrund der hohen Fallzahlen, bis diese Kontaktpersonen von den kantonalen Stellen informiert werden.
Neben der Verkürzung der Quarantäne steht aktuell auch eine Verkürzung der Isolation zur Debatte. Dies, weil Omikron sich derart schnell ausbreitet, dass eine Kontrolle des Infektionsgeschehens kaum mehr möglich ist – Isolation und Quarantäne hin oder her. Ein Entscheid fällt allerdings frühestens nächste Woche. Bis dahin gilt: 10 Tage drinnen bleiben.