Nur noch 7 statt 10 Tage in Quarantäne: In einer Mehrheit der Kantone müssen Personen, die in Kontakt mit einem oder einer Covid-Infizierten kamen, sich seit Montag weniger lang isolieren.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte den Kantonen vergangene Woche empfohlen, die Quarantänedauer anzupassen. Eine Verordnungsänderung auf nationaler Ebene sei in Planung, doch bis diese in Kraft tritt, dauert es. Darum wurden die Kantone aufgefordert, von sich aus tätig zu werden. Wie das BAG deutlich machte, drängt die Zeit: «Die Quarantänestrategie muss rasch angepasst werden, um ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu mildern», hiess es im Schreiben an die Kantone.
Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Angesichts der stark steigenden Corona-Fallzahlen drohen sonst in vielen Bereichen Personalengpässe.
Teilweise schon seit Samstag in Kraft
Einige Kantone reagierten umgehend: Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura verkürzten die Dauer der Quarantäne entsprechend. Im Kanton Tessin und in Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura trat das neue Regime ab Montag in Kraft.
Die Kantone Freiburg und Zürich beschlossen in den vergangenen Tagen ebenfalls, diese Anpassung ab Montag einzuführen. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz teilte am Montag mit, dass Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen würden. Und der Kanton Neuenburg verkürzte ebenfalls die Quarantänedauer.
Ähnlich sieht es in der Ostschweiz aus: Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen dauert die Quarantäne neu nur noch sieben Tage. Diese Regelung tritt ab Mittwoch in Kraft, wie das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen am Montagnachmittag mitteilte. Dasselbe gilt für den Kanton Baselland.
Auch Bern will der BAG-Empfehlung folgen. Die Anpassung der Prozesse laufe, sagte der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion Gundekar Giebel am Montag.
Graubünden und Solothurn warten ab
Noch kein Entscheid über eine allfällige Verkürzung der Quarantänefrist ist in den Kantonen Aargau, Thurgau und Glarus gefallen, wie es auf Anfrage hiess.
Im Kanton Graubünden ist laut der kantonalen Kommunikationsstelle Coronavirus eine Verkürzung der Quarantäne momentan nicht geplant. Es bestehe bereits die Möglichkeit, sich mit einer Reihe negativer Tests aus der Quarantäne am siebten Tag «herauszustesten».
Auch der Kanton Solothurn will nicht von sich aus tätig werden, sondern trotz BAG-Empfehlung einen nationalen Entscheid abwarten. Die Kantonsärztin Yvonne Hummel sagte, Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat beschlossen werden, so Hummel.
«Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können», sagt die Solothurner Kantonsärztin. Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, sterben Eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, findet Hummel. Eine Mehrheit der Kantone hält das Risiko dagegen für vertretbar. (SDA/lha/dba)