Mauschelei beim Aktienwert?
Weitere Klage gegen UBS/CS-Fusion

Der Schweizer Anlegerverband lanciert eine Klage. Aktionäre der Credit Suisse sollen wegen der Diskrepanz zwischen Börsenwert und Verkaufspreis der CS besser entschädigt werden.
Publiziert: 16.07.2023 um 18:25 Uhr
1/5
Ist bei der Fusion von UBS und CS alles korrekt abgelaufen?
Foto: keystone-sda.ch
RMS_Portrait_AUTOR_293.JPG
Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

In wenigen Tagen wird die UBS bekannt geben, was sie mit der Credit Suisse anstellen will. Für die Öffentlichkeit herrscht dann hierüber Klarheit.

Wenig Klarheit herrscht bei den zahlreichen Anlegern, die von der Fusion überrumpelt wurden. Das hat bereits zu diversen Klagen geführt. Nun steht eine weitere im Raum, und zwar innerhalb der Schweiz.

Die Frage nach der Marktkapitalisierung

«Aufgrund der grossen Anzahl an Anfragen» hat sich der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) entschlossen, eine Klage nach Artikel 105 des Fusionsgesetzes zu koordinieren. Dieser Artikel besagt: «Wenn bei einer Fusion (...) die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte nicht angemessen gewahrt sind oder die Abfindung nicht angemessen ist, kann jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter (...) verlangen, dass das Gericht eine angemessene Ausgleichszahlung festsetzt.»

Laut SASV-Generalsekretär Arik Roeschke (38) soll eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses verlangt werden: «Ziel ist es, für die Aktionäre der Credit Suisse eine Ausgleichszahlung in bar zu erstreiten, die dem Wert zwischen dem vom Fusionsvertrag festgesetzten und dem vom Gericht bestimmten Aktienkurs entspricht.» Die Marktkapitalisierung der Credit Suisse lag bei Börsenschluss am letzten Handelstag vor der Übernahme durch die UBS gemäss SASV bei 7 Milliarden Franken, am 19. März 2023 wurde der Übernahmepreis mit nur 3 Milliarden Franken bekannt gegeben.

CS-Aktionäre können noch mitmachen

Für die Einreichung der Klage kooperiert der SASV mit dem Rechtsanwalt Tobias Aggteleky von der Zürcher Kanzlei Niedermann Rechtsanwälte. Das Fusionsgesetz sieht eine zweimonatige Frist ab der Veröffentlichung des Fusionsbeschlusses vor. Dieser wurde 14. Juni 2023 im Handelsamtsblatt publiziert. Da die Frist für die Klageeinreichung somit am 14. August 2023 abläuft, muss die Klage davor eingereicht werden.

Bis zum 4. August 2023 können sich Interessenten noch an der Klage des SASV beteiligen. Einzige Voraussetzung: Der Mitkläger muss am 19. März 2023, also am Datum der Fusionsentscheidung, Aktien der Credit Suisse gehalten haben. Die Kosten für die Klage werden von den Teilnehmenden anteilsmässig getragen und decken lediglich die Anwaltskosten.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.