Sollen Untergang verantworten
Sammelklage gegen Ex-CS-Chefs Dougan und Thiam eingereicht

Investoren haben in den USA eine Sammelklage gegen ehemalige CS-Führungskräfte eingereicht. Der Vorwurf: Sie sollen mit übermässigen Risiken sowie unethischem und illegalem Handeln den Untergang der Bank eingeläutet haben.
Publiziert: 21.06.2023 um 19:57 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2023 um 21:53 Uhr
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CS-Investoren wollen die EX-Chefs der Bank wie Tidjane Thiam (links) und Brady Dougan zur Verantwortung ziehen.
Foto: Keystone

Investoren in die wertlos gewordenen AT1-Bonds der Credit Suisse (CS) haben in den USA eine Sammelklage gegen die früheren CS-CEOs Brady Dougan (63) und Tidjane Thiam (60) sowie gegen weitere frühere Führungskräfte der CS-Investmentbank eingereicht. Die Klage sei am Dienstag an einem Gericht in New York eingereicht worden, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Mittwoch.

Die Investoren argumentierten in der Klage darin, dass die Führungskräfte übermässig riskante Geschäfte eingegangen seien, um hohe kurzfristige Renditen und Boni zu erreichen. Zudem hätten sie zu unethischen und illegalen Praktiken gegriffen, um umsatzstarke Kunden zu gewinnen und zu halten, heisst es weiter. Die Anwaltskanzlei bezieht sich in ihrer Argumentation auf einen von der CS selbst in Auftrag gegebenen Bericht.

«New Yorker Investmentbanker» Schuld am Untergang?

Zwar habe die CS als konservative Schweizer Bank begonnen, die meisten Verantwortlichen für ihren Untergang seien aber keine Schweizer Banker, sondern «New Yorker Investmentbanker mit spitzen Ellbogen» gewesen, so die Anklageschrift. Neben den beiden früheren CEOs werden in der Klage auch drei ehemalige Manager der Investmentbank genannt. Auch Dougans Nachfolger, der französisch-ivorische Tidjane Thiam, habe den Einfluss der US-fokussierten Investmentbank nicht zurückdrängen können.

Mit der Notübernahme der CS durch die UBS vom 19. März waren die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Gegen die entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma haben zahlreiche Investoren Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht. (SDA/smt)

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