100 Millionen Franken Verlust wegen wertloser CS-Anleihen
Migros klagt gegen Finma

Auch die Pensionskasse des orangen Riesen hat mit dem erzwungenen Abschreiber auf AT1-Anleihen der Credit Suisse viel Geld verloren. Nun schliesst sie sich einer Klage gegen die Finanzmarktaufsicht an.
Publiziert: 21.04.2023 um 08:48 Uhr
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Aktualisiert: 23.04.2023 um 12:38 Uhr
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Die Migros hat sich einer Klage gegen die Finma angeschlossen.
Foto: Philippe Rossier
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Der Notverkauf der Credit Suisse hat sich auch auf die Migros-Pensionskasse ausgewirkt. Diese habe einen Verlust von 110 Millionen Franken erlitten, sagte die Finanzchefin des orangen Riesen, Isabelle Zimmermann, anlässlich der Bilanzpressekonferenz Ende März.

Der grösste Teil dieses Verlustes, rund 100 Millionen Franken, sei auf die Abschreibung von AT1-Anleihen (sogenannte CoCo-Bonds) der Credit Suisse zurückzuführen, die bei der Übernahme durch die UBS vollständig abgeschrieben wurden. Es wird mit einem Verlust von fast 100 Millionen Franken gerechnet. Die restlichen 10 Millionen Verlust ergaben sich aus dem Kursverfall der Credit Suisse-Aktie.

Auch wenn die 100 Millionen die Bilanzsumme der Migros-Pensionskasse kaum tangieren: Beim Detailhandelsriesen wird das nicht hingenommen. Deshalb hat die Migros am 18. April zusammen mit Schweizer und internationalen Investoren, die gemeinsam über 4,5 Milliarden Franken an AT1-Obligationen hielten, beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) eingelegt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Vertreten werden die Kläger von der Wirtschaftskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, die einen Ableger in Zürich hat und für diesen Fall ein internationales Anwalts-Team zusammengestellt hat. Die Argumentation: Der Eingriff der Finma in die Eigentumsrechte der Beschwerdeführerinnen sei unrechtmässig, weil er gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen habe. Er komme einer Enteignung gleich und müsse darum entschädigt werden.

Was ist rechtens, was nicht?

Die Finma kann sich darauf berufen, dass in besonderen Fällen ein Abschreiber vorgesehen und damit rechtens ist (siehe Grafik in der Bildreihe). Dies etwa dann, wenn ein Konkurs droht oder ein Staatseingriff nötig wird.

Die Kläger stellen aber die Frage, ob die Abschreibung der Anleihen überhaupt erforderlich gewesen sei, zumal die Credit Suisse die regulatorischen Kapitalanforderungen erfüllte. Zudem wollen sie wissen, warum vier Tage vor dem Notverkauf der CS noch Vertrauenssignale von Finma und Nationalbank hinsichtlich deren Kapitalisierung kamen, worauf viele Anleger noch Coco-Bonds der CS kauften. Aus Sicht der Gläubiger wären mildere Alternativen zur Verfügung gestanden, etwa die Aussetzung von Zinszahlungen für die Coco-Bonds oder eine teilweise Abschreibung.

Die Klage von Quinn Emanuel reiht sich ein in weitere Klagen, die beim Bundesverwaltungsgericht bereits eingegangen sind. Weitere Klagen sind bereits in Vorbereitung, etwa in Singapur oder in den USA.

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