National- und Ständerat diskutierten an der Sondersession lauthals über die Credit-Suisse-Affäre. Vom grössten Risiko des hastig geschmiedeten Rettungsplans für den Bund sprach aber kaum jemand: von den für wertlos erklärten Obligationen in der Höhe von 16 Milliarden Franken. Dabei zeichnet sich ab, dass der Bund einen Teil dieser Milliarden zahlen muss, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Als Richtwert gilt der Börsenwert der Obligationen am 17. März. Und der betrug etwa 8 Milliarden Franken.
Am Sonntag, 19. März, beschloss der Bundesrat, dass die Schulden der Credit Suisse ersatzlos gestrichen und damit ihre Besitzer de facto enteignet werden. Bloss: Bei Enteignungen muss der Bund aber Entschädigungen zahlen. Das ist gegenüber ausländischen Gläubigern zusätzlich mit Investitionsschutzabkommen abgesichert. Die Schweiz hat mit über 100 Ländern solche Abkommen geschlossen.
Brandgefährlich für die Schweiz
Auf diese Abkommen wollen sich die Geschädigten bei ihren Klagen abstützen, wie Rechtsprofessor und Gläubigervertreter Thomas Werlen bestätigt. Aus Schweizer Sicht ist das brandgefährlich. Der Grund: Bei solchen Streitigkeiten werden bilateral besetzte Schiedsgerichte mit ausländischen Richtern eingeschaltet. Im Ausland wurde die Enteignung hart kritisiert. So distanzierten sich bereits die Bank of England und die Europäische Zentralbank vom Vorgehen der Schweiz.
Erste Klagen sind bereits eingereicht worden. Das Finanzdepartement (EFD) bestätigt gegenüber der «SonntagsZeitung», dass der Bund bereits zwei Mal verklagt worden ist. Weitere dürften folgen. «Der Bund hat die entsprechenden vorbereitenden Massnahmen getroffen», heisst es.
Andere Klagen, Anzeigen oder rechtliche Beschwerden an das EFD seien dem Departement zudem nicht bekannt. Der Bund wisse aber, dass Investoren Klagen im Zusammenhang mit der CS-Übernahme durch die UBS prüfen würden, so das EFD. Der Bund habe die entsprechenden vorbereitenden Massnahmen getroffen. Unabhängig davon, ob Prozesse laufen, werde sich das EFD zu Einschätzungen und Massnahmen öffentlich nicht äussern, hiess es weiter.
Das ist aber nicht alles: Neben den Zivilklagen gibt es auch Strafanzeigen wegen der CS-Übernahme, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt. (pbe)