Überprüfung des UBS-Deals
Schweizer Start-up lanciert Klage für CS-Kleinaktionäre

Sammelklagen gibts nicht in der Schweiz. Anwälte aus der Romandie haben nun aber einen Weg gefunden, wie Kleinaktionäre bei der Zwangsfusion der Credit Suisse trotzdem zu ihrem Recht kommen sollen. Blick weiss, wie er funktioniert.
Publiziert: 15.06.2023 um 18:49 Uhr
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Geprellte CS-Aktionäre sollen doch noch zu ihrem Geld kommen.
Foto: AFP

Ein Lausanner Rechts-Start-up hat am Donnerstag ein sammelklageähnliches Verfahren zugunsten der ehemaligen Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse lanciert. Diese seien bei der Zwangsübernahme durch die UBS schlecht davon gekommen. «Wir richten uns vor allem an Kleinaktionäre», erklärten Philippe Grivat und Alexandre Osti, Anwälte und Gründer der Firma Legalpass, die hinter der Initiative steht, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Das Schweizer Recht lasse zwar keine Sammelklage zu. Aber das Fusionsgesetz sehe für Aktionäre die Möglichkeit vor, eine «Überprüfung des Umtauschverhältnisses» zu verlangen, um eventuell an eine «angemessene» Entschädigung zu kommen. «Grossaktionäre haben die Mittel, teure Verfahren einzuleiten, und können daher auf eine aussergerichtliche Abfindung hoffen, die sich jedoch nicht auf die anderen Aktionäre erstreckt», erläuterte Anwalt Grivat. Die Ansprüche der anderen Anteilseigener wolle man nun in einem gemeinsamen Verfahren bündeln.

15 Rappen pro Aktie

Sollten die Kläger Erfolg haben, würden sie eine Entschädigung erhalten, und zwar proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien. Bisher hat nur ein Aktionär, dessen Identität nicht bekannt ist, eine Klage eingereicht. «Weitere dürften folgen, da die Fusion am 12. Juni vollzogen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht wurde, was in unserem Interesse liegt», so der Anwalt.

Für Kleinaktionäre sei eine Klage unerschwinglich, und das kollektive Vorgehen von Legalpass ermögliche es, die Kosten auf ein «vernünftigeres» Niveau zu senken. Das Unternehmen verlangt konkret 15 Rappen pro Aktie, wobei die Gebühr je nach Volumen sinkt, mit einem Minimum von 120 Franken, was 800 Aktien entspricht.

«Das ist ein sehr gutes Geschäft»

Rechtsanwalt Andreas Hauenstein von der Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler wird das Verfahren beim zuständigen Gericht in Zürich einleiten und die Aktionäre vertreten. «Die Suche nach einem Spezialisten für Fusionsrecht war umso schwieriger, als die meisten von ihnen für Kanzleien arbeiten, die die Interessen von UBS oder Credit Suisse vertreten», betonte Rechtsanwalt Osti. Die Erfolgsaussichten seien aber auch ohne Präzedenzfall gegeben, behauptete er.

«Als die Börse am 17. März schloss, war die CS technisch gesehen noch 7 Milliarden Franken wert, doch die UBS zahlte nur 3 Milliarden, das ist ein sehr gutes Geschäft», sagte Osti. Am 23. Mai schickte die UBS einen rund 100-seitigen Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC, in dem sie den inneren Wert der CS gar auf 38 Milliarden US-Dollar veranschlagte.

Die UBS habe die CS mit einem Abschlag von 90 Prozent erhalten, sagte Grivat. «Es gibt also ein Entschädigungspotenzial, das deutlich höher ist als die 15 Rappen pro Aktie, die unser Vorgehen kostet», betonte der Anwalt. (pbe/SDA)

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