Und wie lange schiebst du deine Steuererklärung schon vor dir her? Die erste Frist, um die Unterlagen abzugeben, kommt mit grossen Schritten näher. In zwei Kantonen ist sie bereits abgelaufen. Es ist also höchste Zeit, sich der mühsamen Arbeit anzunehmen. Oder du lässt die Frist verlängern. Blick liefert dir die Übersicht, bis wann du die Abrechnung hinauszögern kannst und wie viel das kostet.
Eines vorab, falls du eine Fristerstreckung in Erwägung ziehst: Keine Angst, du bist nicht allein. Über den Daumen gepeilt braucht jeder Zweite mehr Zeit, um seine Steuererklärung abzugeben. Im Kanton Bern wurden so im vergangenen Jahr von 652'944 versandten Steuererklärungen 349'552 verlängert. Knapp 100'000 Einwohner erhielten eine Mahnung.
Auch in den Städten Luzern und St. Gallen haben 54 respektive 53 Prozent der Steuerzahlenden die Abgabe hinausgezögert. Im Kanton Genf scheinen viele Bewohner die Finanzlasten komplett vergessen zu haben. Von insgesamt 341'000 Steuerpflichtigen mussten mehr als 170'000 ermahnt werden.
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Die kantonale Übersicht
Vielleicht verirrten sich die Genfer aber auch im Steuererklärungsdschungel. Bei den Verlängerungsdaten und den damit verbundenen Gebühren zeigt sich unser ausgeprägter Föderalismus. Wie lange du die Frist erstrecken lassen kannst, hängt stark davon ab, in welchem Kanton du wohnst (Tabelle).
In vier Kantonen (Basel-Land, Graubünden, Aargau und Schwyz) erübrigt sich beispielsweise eine Verlängerung der Frist bis zu einem gewissen Datum, da sowieso keine Mahnungen bis dahin ausgesprochen werden.
In zwei anderen Regionen kann es bereits zu spät sein. Die Frist ist in Neuenburg (23. Februar) und im Kanton Waadt (15. März) abgelaufen. In Appenzell Innerrhoden und im Tessin haben Steuerzahlende dafür einen Monat länger Zeit (bis zum 30. April, anstatt 31. März), bis die Steuererklärung im Postfach der Steuerverwaltung liegen muss.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
So unübersichtlich die verschiedenen Fristen sind, so einfach ist es dafür, eine Verlängerung zu beantragen. Für einmal unterscheidet sich das Vorgehen in den verschiedenen Kantonen kaum. Am einfachsten geht es online. Alle verlangten Angaben findest du auf der erhaltenen Steuererklärung.
Des Weiteren kannst du die Frist auch telefonisch oder persönlich am Schalter der kantonalen Steuerverwaltung erstrecken lassen. In Spezialfällen ist eine schriftliche Begründung notwendig.