Für Neurentnerinnen und künftige Rentner ist diese Entwicklung ziemlich unerfreulich: Innerhalb von gut 20 Jahren sind die Renten in der Schweiz um 20 Prozent geschrumpft, wie das aktuelle Pensionierungs-Barometer des VZ Vermögenszentrums zeigt.
Besonders stark sind die Renten von Erwerbstätigen mit mittleren und hohen Einkommen gesunken. So durfte ein 55-Jähriger mit einem Jahresgehalt von 120'000 Franken im Jahr 2002 noch mit einer jährlichen Rente von etwa 75'000 Franken rechnen – bestehend aus AHV und Pensionskasse. Heute sind gerade mal noch knapp 60'000 Franken zu erwarten. Ein Minus von 15'000 Franken. Während die Person 2002 nach der Pensionierung noch 62 Prozent des letzten Gehalts erhalten hat, liegt die Deckung heute bei gerade mal noch 50 Prozent.
Wird das Gehalt im Rechenbeispiel an die Teuerung angepasst, fällt der Rentenverlust noch grösser aus.
Tiefere Löhne verlieren deutlich weniger
Je kleiner der Lohn, umso geringer fallen die Renteneinbussen aus. Bei einem Jahreslohn von 100'000 Franken erhält man heute noch rund 52'000 Franken in der Pension. Jemand, der mit diesem Gehalt 2002 in Pension gegangen ist, erhält 10'000 Franken mehr.
Bei einem Jahreslohn von 50'000 Franken kann ein Rentner heute mit 32'000 Franken rechnen. Das ist nur minimal weniger als im Jahr 2002. Der Grund: Bei tieferen Gehältern macht die AHV den deutlich grösseren Teil der Rente aus. Und die AHV wird immer wieder an die Teuerung angepasst und liegt heute 19 Prozent höher als 2002.
Bei den Pensionskassen haben sich die Renten im gleichen Zeitraum jedoch um beinahe 40 Prozent reduziert. Das hat zur Folge, dass heute eine Person mit einem Jahreseinkommen von 150'000 Franken noch eine Rente von 64'500 Franken erwarten darf. Das sind ganze 22'500 Franken weniger als 2002.
Umwandlungssatz sinkt immer weiter
Eigentlich sollten die Renten aus AHV und Pensionskasse 60 Prozent des letzten Gehalts abdecken. Das ist heute jedoch nur noch bei tiefen Löhnen der Fall. Die schrumpfenden Renten sind auf den sinkenden Umwandlungssatz zurückzuführen. Die Pensionskassen kürzen ihre Leistungen und reagieren damit auf die höhere Lebenserwartung. Beim VZ Vermögenszentrum geht man deshalb davon aus, dass der Abwärtstrend bei den Renten weiterhin anhält.
So sank der Mindestumwandlungssatz von 7,2 auf 6,8 Prozent. Nimmt die Schweizer Bevölkerung am 22. September die BVG-Reform an, fällt der Mindestumwandlungssatz neu auf 6 Prozent. Bereits heute sind die Umwandlungssätze oft jedoch unter 5 Prozent. Denn der Mindestsatz gilt nur für einen Maximalbetrag von 88'200 Franken. Alles darüber hinaus kann mit einem deutlich geringeren Satz als Rente ausbezahlt werden.
Einzahler finanzieren Altrentner mit
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel vom angesparten Pensionskassenguthaben eine Rentnerin jährlich erhält. Weil die garantierten Umwandlungssätze bei Altrentnern deutlich höher sind, müssen deren PK-Renten von den aktiven Einzahlern mitfinanziert werden. Dadurch verlieren die künftigen Rentner Vorsorgekapital.
So überrascht es kaum, dass zwei von drei Personen die Sicherheit ihrer künftigen Pensionskassenrenten als kritisch sehen, wie eine Befragung des VZ Vermögenszentrums zeigt. Trotzdem glaubt die grosse Mehrheit, dass sie ihr Leben nach der Pensionierung problemlos mit der AHV und PK finanzieren können.