In Raiffeisen-Affäre verstrickt
Pierin Vincenz' Ex-Anwalt droht Berufsverbot

Weil er in der Raiffeisen-Affäre seine Finger im Spiel hatte, ist Pierin Vincenz' Ex-Anwalt als Gehilfe verurteilt worden. Nun droht ihm gar ein Berufsverbot. Dagegen wehrt er sich bis vor Bundesgericht.
Publiziert: 12.01.2022 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2022 um 10:00 Uhr
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Pierin Vincenz' Ex-Anwalt Beat Barthold droht wegen seiner Verstrickung in der Raiffeisen-Affäre ein Berufsverbot.
Foto: www.finews.ch

Dem ehemaligen Anwalt von Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz (65), Beat Barthold, droht ein Berufsverbot: Er soll vor Gericht keine Klienten mehr vertreten dürfen. Hintergrund ist Bartholds Verstrickung in die Raiffeisen-Affäre: Er soll Vincenz und dessen ehemaligem Geschäftspartner Beat Stocker (61) zu Betrügereien verholfen haben. Mittels umstrittener Firmenkäufe sollen die beiden in ihre eigenen Taschen gewirtschaftet haben.

Barthold ist für seine Beteiligung an der Affäre im Herbst per Strafbefehl wegen mehrfacher Gehilfenschaft zum Betrug verurteilt worden. Er kassierte zwar nur eine bedingte Geldstrafe. Schwerer wiegt allerdings, dass die Aufsichtskommission der Zürcher Anwältinnen und Anwälte ein Verfahren gegen ihn eingeleitet hat, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Gang vor Bundesgericht schindet Zeit

Grund: Ein Anwalt muss eine weisse Weste haben. Das ist bei Barthold nicht mehr der Fall, er hat für seine Beteiligung an der Raiffeisen-Affäre einen Strafregistereintrag kassiert. Die Aufsichtskommission will ihn deshalb aus dem Anwaltsregister streichen. Nur wer im Register steht, darf Klientinnen und Klienten vor Gericht vertreten. Die Streichung bedeutet für Barthold zumindest teilweise ein Berufsverbot.

Er hat seine Streichung aus dem Register denn auch angefochten, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Vor dem Zürcher Verwaltungsgericht hat er in dieser Sache unlängst eine Niederlage kassiert. Das Gericht gab der Aufsichtskommission recht. Barthold zieht das Urteil allerdings ans Bundesgericht weiter. Bis ein definitives Urteil fällt, darf er vorerst weiter als Anwalt vor Gericht erscheinen. Der Prozess hat aufschiebende Wirkung.

Strafbefehl gegen Barthold wird auch Vincenz zum Verhängnis

Barthold bezeichnet sich in der Raiffeisen-Affäre als unschuldig. Den Strafbefehl wegen Gehilfenschaft habe er nur akzeptiert, um sich ein langwieriges Gerichtsverfahren zu ersparen. Er hält daher auch seine Streichung aus dem Anwaltsregister für ungerechtfertigt.

Dass er vor Bundesgericht recht erhält, scheint unwahrscheinlich. Einen Hoffnungsschimmer gibt es für Barthold immerhin: Sein Strafregistereintrag wegen der Raiffeisen-Affäre wird wohl bereits Ende Jahr gelöscht, schliesslich wurde die Geldstrafe wegen Gehilfenschaft zum Betrug nur bedingt ausgesprochen. Sobald Barthold wieder einen reinen Strafregisterauszug hat, kann er sich auch wieder im Anwaltsregister eintragen lassen und für seine Mandanten vor Gericht ziehen.

Wenn auch Barthold sich selber als unschuldig bezeichnet: Seine Verurteilung per Strafbefehl ist im anstehenden Monsterprozess gegen Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Angeklagte von grosser Bedeutung. Der Schuldspruch gegen Barthold gilt auch als starkes Argument in der Beweisführung gegen Vincenz und Co. Der Prozess – es ist das grösste Wirtschaftsstrafverfahren seit Jahren – beginnt am 25. Januar. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses kann das Verfahren nicht im normalen Gerichtsgebäude abgehalten werden, sondern wird ins Zürcher Volkshaus verlegt. (sfa)

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