Dass die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr für ein Mal sinken statt steigen, das ist eine schöne Überraschung. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass die Belastung für viele Haushalte hoch bleibt. Blick TV hat mit dem Gesundheitsexperten Felix Schneuwly (61) von Comparis über die drängendsten Fragen der Blick-Leser und -Userinnen gesprochen. Denn nur wer ein paar Grundregeln beachtet, kann das durchaus vorhandene Sparpotenzial bei den Prämien wirklich ausnützen.
Dabei gilt in der Grundversicherung eine Faustregel: «Ich achte immer darauf, dass meine Kasse zu den fünf günstigsten gehört. Ist das nicht der Fall, wechsle ich», erklärt Schneuwly. In der Grundversicherung gilt ein Aufnahmezwang, dass heisst, jeder und jede kann unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Wohnort jederzeit die Kasse wechseln.
Auf die Wahl der Franchise achten
Wer die Grundversicherung wechseln will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis Ende November bei der Kasse ist und bis Ende Jahr alle offenen Rechnungen bezahlt sind.
Bei der Wahl der Franchise gibt es laut Schneuwly nur zwei Optionen: die tiefste oder die höchste. Wer mit Gesundheitskosten von weniger als 2000 Franken im Jahr rechnet, fährt mit der Maximalfranchise von 2500 Franken am besten – und spart so 1540 Franken pro Jahr. Wer darüber liegt, sollte die Mindestfranchise von 300 Franken wählen.
Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist klar geregelt, auch wer jahrelang keine Gesundheitskosten hat, kann nicht auf die Kulanz der Kassen pochen. Darum sollte man sich immer erst erkundigen, ob etwa die teuren Vitaminpräparate auch wirklich auf der Spezialitätenlisten stehen und von der Kasse bezahlt werden.
Diese Zusatzversicherungen lohnen sich
Übrigens ist es kein Problem, die Grund- und die Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Anbietern zu haben. Generell sollte man sich die Frage stellen, so Schneuwly, ob es den Zusatz wirklich braucht. Zumal viele Spitalneubauten sowieso nur noch über Einzelzimmer verfügen.
Was sich wirklich lohnt: möglichst früh eine Zahnversicherung für die Kinder abzuschliessen und die Deckung für die Behandlung in ausserkantonalen Spitälern zu prüfen. In der Zusatzversicherung ist die freie Arztwahl auch im Spital inbegriffen. Das heisst, man kann sich vom Spezialisten seiner Wahl behandeln lassen und den OP-Termin mitbestimmen.
Die Schweizer sind mobil, leben häufig im Ausland. Trotz ganz unterschiedlicher Obligatorien ist klar: Niemand muss doppelt krankenversichert sein. Wer also den festen Wohnsitz im Ausland hat, kann seine Schweizer Krankenkasse kündigen.