Auslands-Reisende aufgepasst
Das müssen Sie zur Pandemie-Deckung wissen

Ab in die Ferien! Endlich wieder einmal. Doch was, wenn in Sachen Corona doch was passiert? Dann kommt es darauf an, ob die Corona-Deckung in der Reiseversicherung etwas taugt.
Publiziert: 29.06.2021 um 17:23 Uhr
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Endlich kann man wieder in den Süden reisen.
Foto: Getty Images

Endlich wieder Ferien im Ausland! Wer hätte das vor kurzem noch gedacht. Dank grossflächiger Impfoffensiven lockern viele Länder ihre Pandemie-Massnahmen. Doch Vorsicht ist geboten: Die Deckungen der Reiseversicherungen variieren bezüglich Corona stark, wie Comparis schreibt. Der Vergleichsdienst hat 13 Reiseversicherungen analysiert.

Comparis-Gesundheitsexperte Felix Schneuwly warnt: «Viele Reiseversicherungen haben ihre Konditionen auf Corona angepasst. Doch die Versicherten dürfen nicht blind auf eine generelle Deckung vertrauen. Der Teufel steckt im Detail.» Denn: Einzig die Reisekosten bei Annullation wegen einer Covid-Erkrankung der versicherten Person decken alle 13 untersuchten Versicherungen.

Bleibt auf den Reisekosten sitzen

Schon bei einer Covid-Erkrankung einer dem Versicherten nahestehenden Person gibt es keine einheitliche Praxis mehr. Wer bei Axa und Vaudoise versichert ist, der bleibt hier auf den Reisekosten sitzen. Und bei einer angeordneten Quarantäne einer versicherten Person zahlen bereits drei Versicherungen nicht mehr; nämlich Axa, die Mobiliar und Vaudoise.

In die Röhre schauen Ferienreisende auch bei einem Lockdown. 12 der Anbieter decken die Reiseannullation nicht, wenn die Ferienregion nach der Buchung einen Lockdown ohne Ausgangssperre verhängt. Also wenn die Verpflegung im Hotel möglich ist und die Gastronomie im Aussenbereich gestattet, aber Freizeit- und Kultureinrichtungen geschlossen sind und der Einzelhandel unter Einschränkungen leidet. Zurich macht hierzu keine generellen Angaben. Wer nicht mehr stornieren kann, muss also trotz der Einschränkungen am Ferienort in den Urlaub fahren oder in den sauren Apfel beissen und die Kosten selbst tragen.

Was passiert bei Ausgangssperren?

Bei einer teilweisen oder vollständigen Ausgangssperre und zusätzlichen Schliessungen von Restaurants ausserhalb des Hotels haben einzig die Versicherten von Baloise und TCS Glück. Ihnen werden die Reisekosten bei einer Annullation nämlich erlassen, wie Comparis schreibt. Zurich macht auch hier keine Angaben. Helvetia und Vaudoise legen sich bei einem Lockdown mit teilweiser oder vollständiger Ausgangssperre ebenfalls nicht fest.

Wenn es ganz dumm läuft, ist der Bewegungsradius in den Ferien somit auf das Grundstück des eigenen Hotels beschränkt. «Genau wegen solcher Deckungseinschränkungen sollten Reisewillige unbedingt prüfen, ob kurzfristige Stornierungen ohne Kostenfolgen möglich sind», sagt Schneuwly.

Wer kommt für die Rückreise auf?

Ebenfalls unangenehm werden kann es, wenn die Rückreise aus der Feriendestination wegen unerwarteter Reiseeinschränkungen erschwert wird. Also etwa die Destination neu auf die BAG-Quarantäneliste gesetzt wird, Grenzen geschlossen werden oder ein Lockdown in der Feriendestination eingeführt wird. «Hier zeigen sich Axa, Hanse Merkur, die Mobiliar und Vaudoise knallhart», schreibt Comparis. Zahlt kein Dritter wie etwa der Reiseveranstalter, bleiben die Reisenden auf den Mehrkosten sitzen.

Der VCS macht keine generellen Angaben. Allianz und Elvia zahlen nur, wenn für die versicherte Person eine Corona-Quarantäne angeordnet wird. Grosszügig zahlen einzig Baloise, ERV, Helvetia, Smile Direct, der TCS und Zurich. Allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen, die nur im Kleingedruckten zu finden sind. (pbe)


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