Ärger für Kunden
Express-Lieferung kommt zu spät an – haftet die Post?

Wenn eine Schnellzustellung nicht klappt, ist das für dem Empfänger ärgerlich. Doch die Post findet: Garantiert heisst nicht garantiert.
Publiziert: 17.03.2025 um 13:47 Uhr
|
Aktualisiert: 17.03.2025 um 15:10 Uhr
1/5
Bei der Schweizer Post sind Express-Zulieferungen möglich – für einen Aufpreis.
Foto: Keystone

Darum gehts

Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
tina_berg.jpeg
Tina Berg
Beobachter

Barbara Geissbühler spielt Klarinette in einer Blaskapelle. Für das Jahreskonzert sollte sie die Tischkarten organisieren – mit Namen und Sitzplätzen, Preisen, Saalplänen, Reservationslisten – was es an Gedrucktem für einen solchen Anlass halt so braucht, erzählt sie dem Beobachter.

So machte sie an einem Freitag eine Bestellung bei einer Druckerei in Bümpliz. Die Zeit drängte. Am Samstagabend fand die Veranstaltung bereits statt. Per Express sollte die Post das Paket mit den Drucksachen bis Samstag neun Uhr liefern. Dafür blätterte Barbara Geissbühler 17 Franken hin. 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Aber das Paket kam nicht. Online konnte sie die Sendung verfolgen und sah, dass das Paket in einem falschen Verteilzentrum lag. 

Notfallmässig alles selbst gemacht

Geliefert wurde die Ware erst am Montag, zwei Tage nach dem Konzert. «Eine Frechheit. Ich konnte die Drucksachen nur noch entsorgen, sie waren zu dem Zeitpunkt wertlos», sagt Geissbühler. Sie habe schliesslich wenige Stunden vor dem Konzert noch notfallmässig alles selbst zu Hause ausgedruckt, geschnitten und gefalzt. 

Sie rief bei der Post an und beschwerte sich. Am Telefon sagte man ihr, dass die Post die Druckkosten von rund 100 Franken zurückerstatten würde. Als Geissbühler dann aber via Chatbot die Rechnung einreichen wollte, hiess es, nur die 17 Franken Portokosten würden bezahlt. 

Barbara Geissbühler ärgert sich. «Bei A-Post weiss man ja, dass es nicht immer klappt. Aber wenn man Express bestellt, verlässt man sich darauf und zahlt ja auch extra mehr.» 

Garantiert oder nicht?

Auf Google wirbt die Post für «blitzschnelle Expresslieferungen» und behauptet: «Unsere Services garantieren rasche und zuverlässige Lieferungen.» Ganz so stark garantieren will man es dann aber in der Realität doch nicht.

Auf Nachfrage sagt ein Post-Mediensprecher dem Beobachter: Nein, bei Verspätungen hafte die Post nicht. Bei den angegebenen Lieferzeiten handle es sich um «Regellaufzeiten» und nicht um garantierte Lieferfristen. «Wir sehen keinen Widerspruch in diesem Versprechen und unseren Dienstleistungen. Wir garantieren in der Tat eine rasche Lieferung, aber eben nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt.»

Porto wird zurückerstattet

Man bedaure natürlich, dass die betreffende Sendung die Kundin nicht pünktlich erreicht habe. Das sei bei den täglich zugestellten 14 Millionen Briefen und Zeitungen sowie 650’000 Paketen aber die Ausnahme. Mehr als 95 Prozent der Expresssendungen kämen pünktlich an. Aufgrund eines Einzelfalls die grundsätzliche Qualität der Dienstleistungen der Post in Frage zu stellen, greife zu kurz.

Bei Verspätung bei den Angeboten Swiss-Express «Mond» und SameDay Swiss werde ausschliesslich der Transportpreis an den Sender zurückerstattet. 

Aus Kulanz will die Post Barbara Geissbühler aber etwa die Hälfte der Druckkosten zahlen. Bis Redaktionsschluss ist das Geld allerdings noch nicht bei ihr eingegangen.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.