Auf einen Blick
Versicherte dürfen frei wählen, ob sie zur obligatorischen Grundversicherung Zusätze möchten. Aber auch die Krankenkasse kann selbst entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie jemanden aufnimmt. Ältere oder Kranke laufen daher bei einem Wechsel Gefahr, nicht mehr in eine Zusatzversicherung aufgenommen zu werden. Daher auf keinen Fall voreilig die alte Zusatzversicherung kündigen, sonst steht man am Ende vielleicht ohne da.
Sind Zusatzversicherungen nötig?
Das ist sehr individuell. Wer eine neue Versicherung abschliessen oder seine alte optimieren möchte, muss seine Bedürfnisse klären.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Brillenträgerinnen freuen sich vielleicht über einen Zustupf an die neuen Gläser.
Wer Komplementärmedizin für Humbug hält, braucht keine Deckung für diese Behandlungsmethoden.
Patienten, die auf Komplementärmedizin schwören, erhalten über die Grundversicherung diese fünf Alternativmethoden vergütet:
Homöopathie,
anthroposophische Medizin,
Neuraltherapie,
Phytotherapie und
die traditionelle chinesische Medizin (TCM) – aber nur, wenn die behandelnde Person anerkannte Ärztin oder anerkannter Arzt ist. Die gleiche Behandlung bei der TCM-Therapeutin ohne Arzttitel kann nur eine Zusatzversicherung übernehmen.
Reiselustige sollten über eine Reiseversicherung nachdenken. Denn die Grundversicherung deckt in aussereuropäischen Ländern maximal die doppelten Behandlungskosten, die in der Schweiz anfallen würden. In vielen Ländern reicht das nicht aus. Zudem sollte der Rücktransport in die Schweiz versichert sein.
Ein Zusatz für Rettungs- und Transportkosten kann sich aber auch für die Schweiz lohnen. Die Grundversicherung zahlt nämlich nur die Hälfte der Kosten, bei Transporten zudem höchstens 500 Franken pro Jahr, für Rettung maximal 5000 Franken. Die Fahrt mit der Ambulanz oder ein Transport mit dem Rettungshubschrauber geht für Grundversicherte somit schnell ins Geld.
Vergleichen oder die richtige Zusatzversicherung finden
Zuerst solltest du prüfen, was in der bestehenden Police bereits versichert ist. Und: Welche anderen Angebote interessieren dich? Es genügt nicht, bloss Offerten einzuholen und die Preise zu vergleichen.
Erst die allgemeinen Versicherungsbedingungen verraten, welche Deckung sich hinter den Fantasienamen der Produkte verbirgt. In der Regel sind verschiedene Deckungsbausteine zu unterschiedlichen Versicherungspaketen zusammengeschnürt, die sich nicht ändern lassen.
Vergleichen vor allem Selbstbehalte, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse.
Frauen mit Kinderwunsch müssen etwa nach dem Abschluss einer privaten Spitalzusatzversicherung häufig zwei Jahre warten, bevor sie nach einer Geburt im Einzelzimmer liegen können. Wenn es nur ums Einzelzimmer geht, kannst du direkt im Spital nachfragen, ob ein Upgrade nur für die Hotellerie ohne Zusatzversicherung möglich ist.
Übrigens: Wer eine Zusatzversicherung abschliesst, sollte darauf achten, dass sie nicht nur für Krankheit, sondern auch bei Unfall gilt.
Es scheint wie ein Naturgesetz: Im Herbst fallen die Blätter und die Krankenkassenprämien steigen. Mit dem Prämienticker unternimmt der «Beobachter» etwas dagegen: Er recherchiert und publiziert Missstände im Gesundheitswesen, benennt die Verantwortlichen und fordert Lösungen von den Entscheidern.
Es scheint wie ein Naturgesetz: Im Herbst fallen die Blätter und die Krankenkassenprämien steigen. Mit dem Prämienticker unternimmt der «Beobachter» etwas dagegen: Er recherchiert und publiziert Missstände im Gesundheitswesen, benennt die Verantwortlichen und fordert Lösungen von den Entscheidern.
Vorsicht vor Versicherungsmaklern
Versicherungsmakler rufen gern an und schwatzen einem Termine auf. Unter dem Vorwand, es handle sich bloss um eine unverbindliche Offerte oder ein Gesprächsprotokoll, bringen sie Leute dazu, Anträge oder Kündigungsvollmachten zu unterschreiben.
Nicht selten erzählen sie Unwahrheiten, drängen einen dazu, angeblich unwichtige Gesundheitsfragen offen zu lassen oder falsch zu beantworten. Alles nur, um zu einem Versicherungsabschluss zu kommen. Bei der günstigsten oder besten Versicherung? Nein, bei der mit der höchsten Provision für den Makler.
Als Folge sind Betroffene nicht selten doppelt, falsch oder gar nicht mehr versichert. Auf diese «Hilfe» kann man getrost verzichten. Achte daher auch auf dein Gefühl. Fühlst du dich bedrängt und beschwatzt, ist das ein Warnsignal. Unterschreibe nichts. Man kann immer über einen Entscheid schlafen.
Informiere dich sich stattdessen bei den Vergleichsportalen oder frag im Bekanntenkreis nach. Du kommst aber in keinem Fall darum herum, das Kleingedruckte selber genau unter die Lupe zu nehmen und auf deine Bedürfnisse zu prüfen.
Mehr zu Zusatzversicherungen
Der Antrag an die Versicherung
Den Versicherungsantrag muss man vollständig und ehrlich ausfüllen – insbesondere die Gesundheitsfragen. Wenn du dich nicht mehr erinnerst, ob eine Behandlung im gefragten Zeitraum stattgefunden hat, erkundige dich bei der Ärztin oder dem Arzt.
Auch beim Gewicht darf man nicht schummeln. Wenn du etwas nicht beantworten kannst, darfst du das auch so vermerken.
Die Krankenkasse braucht deine Angaben, um das Risiko abzuschätzen, das sie mit dem Versicherungsvertrag eingeht. Warst du etwa in psychiatrischer Behandlung oder hattest Rückenprobleme, bist du Kettenraucherin, übergewichtig oder schlicht vom Alter her nicht mehr interessant, kann die Versicherung den Antrag ablehnen.
Lügen oder etwas verschweigen lohnt sich nicht. Falls der Fehler auffliegt, darf die Kasse innert vier Wochen die betroffene Versicherung kündigen. Damit erlischt auch die Leistungspflicht für bereits eingetretene Schäden – und zwar rückwirkend! Die Versicherung kann also zurückfordern, was sie bereits bezahlt hat.
Seit dem 1. Januar 2022 darf die Kasse immerhin nur noch so weit Leistungen zurückfordern, wie diese durch die falsch oder nicht angegebenen Tatsachen beeinflusst worden sind.
Niemals kündigen ohne neue Aufnahmebestätigung
Falls du die Zusatzversicherung wechseln willst: Kündige die alte erst, wenn die neue Kasse dich vorbehaltlos aufgenommen hat (siehe «Musterbrief Kündigung»). Ohne erneute Gesundheitsprüfung wirst du in keine neue Versicherung aufgenommen. Und die Kasse darf den Antrag sogar grundlos ablehnen.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn deine Zusatzversicherung heute nicht mehr angeboten wird, muss die Kasse dir den Wechsel in eine gleichwertige Versicherung ermöglichen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Kündigungsfrist und Termine
Pack den Wechsel frühzeitig an. So bleibt genug Zeit, die alte Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist aufzulösen, wenn deine Aufnahme in die neue bestätigt wird. Laufzeit und Kündigungsfrist erfährst du in der Police und den dazugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gute Nachrichten gibt es für Versicherte mit einem alten Mehrjahresvertrag oder einer Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für alle Verträge: Spätestens auf das Ende des dritten Jahres darf gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt von da an längstens drei Monate. Wenn du nicht kündigst, darf sich die Versicherung automatisch um jeweils ein Jahr verlängern.
Vom Vertrag zurücktreten
Ebenfalls seit 2022 gibt es ein konsumentenfreundliches Widerrufsrecht: Bis zu 14 Tage, nachdem man unterschrieben hat, darf man vom Vertrag zurücktreten – aus Beweisgründen schriftlich per Einschreiben oder A-Post Plus. Es gilt das Datum des Poststempels.
Per E-Mail wäre eine Kündigung auch gültig, jedoch fehlt so ein gültiges Beweismittel in einem allfälligen Rechtsstreit.
Später kann man nur noch zurücktreten, wenn die Versicherung für den Aufnahmeentscheid mehr als diese 14 Tage benötigt. Sollte eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein, darf sich die Versicherung insgesamt vier Wochen Zeit nehmen. Wenn es länger dauert, bist du nicht mehr an den Antrag gebunden.
Doppelt versichert?
Wer seit dem 1. Januar 2022 versehentlich eine Versicherung doppelt abgeschlossen hat, darf die neuere kündigen – innert vier Wochen, nachdem man die Doppelversicherung entdeckt hat. Auch das wieder schriftlich per Einschreiben oder A-Post Plus. Die Praxis wird zeigen, in welchen Fällen Versicherte damit durchkommen.