Jetzt muss die Frau mit dem Pappschild vor Gericht antraben. Die 30-jährige Französin, die mit ihrem Gruss an Omi und Opi während der ersten Etappe der Tour de France einen Massencrash auslöste, erhielt eine Vorladung zugestellt. Der Termin soll am 14. Oktober um 13.30 Uhr angesetzt sein, wie die «Welt» berichtet.
Beim Strafgerichtshof in Brest in der Bretagne geht es um viel. 21 Fahrer haben sich verletzt bei dem Unfall. Es gehe also um 21-fache fahrlässige Körperverletzung, sagt Camille Miansoni, Staatsanwalt von Brest. Da spiele es auch keine Rolle, dass die Tour-Organisatorin ASO ihren Anzeige zurückgezogen hat. Miansoni: «Die Rücknahme der Anzeige bedeutet nicht die Einstellung der Strafverfolgung.»
Nach dem Vorfall am ersten Tour-Tag hatte die Frau den Unfallort zunächst fluchtartig verlassen. Sie stellte sich vier Tage später und wurde dann am Freitagmorgen nach ihrer Aussage wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.
15'000 bis 300'000 Euro Strafe
Ihr droht vor Gericht eine Geldstrafe zwischen 15’000 und 300’000 Euro. Eine Gefängnisstrafe ist aber unwahrscheinlich, denn dafür müsste ihr Vorsatz nachgewiesen werden.
Noch unklar ist, ob sie auch von Teams oder Fahrer zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt wird. Gefahr droht hier vor allem von Marc Soler. Der Spanier hatte sich Brüche an den Armen zugezogen und musste die Tour aufgeben. «Ich denke, ich werde die Zuschauerin verklagen», sagte er der spanischen Zeitung «La Vanguardia»: «Ich verspüre grossen Zorn.» (sme)