Sie sollen ihn mehrmals geschlagen haben
Zürcher Justiz muss gegen zwei ehemalige Wärter von Brian ermitteln

Das Bundesgericht hat am Freitag entschieden, dass die Zürcher Justiz die Strafverfahren gegen zwei Wärter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies nicht einstellen darf. Die beiden Männer hatten den 28-jährigen Brian Keller mehrmals geschlagen.
Publiziert: 24.11.2023 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2023 um 12:12 Uhr
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Seit zwei Wochen ist Brian Keller nach 7,5 Jahren wieder auf freiem Fuss.
Foto: Linda Käsbohrer

Seit zwei Wochen ist der berühmteste Häftling der Schweiz nun auf freiem Fuss. Der Fall Brian Keller (28) ist aber noch lange nicht abgeschlossen. So beschäftigen seinen damaligen Wärter die Justiz nach wie vor.

Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, darf die Zürcher Justiz die Strafverfahren gegen zwei Wärter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies nicht einstellen. Der Grund: Die beiden Männer hatten Keller offenbar mehrmals geschlagen.

Damit gab das Bundesgericht dem mittlerweile in Freiheit lebenden Brian Keller weitgehend Recht. Es sei unbestritten, dass er von den zwei Wärtern im April 2019 geschlagen worden sei, schreibt es in seinem Urteil vom Freitag.

Brian hat gegen Schutzschild von Wärter geschlagen

Der an Händen und Füssen gefesselte Häftling soll bei dem entsprechenden Vorfall gegen den Schutzschild eines Wärters geschlagen haben. Sechs Mitarbeiter brachten ihn daraufhin zu Boden, zwei von ihnen schlugen ihn auch. Eine Videoaufnahme beweist die Schläge.

Ob Keller nur vor der Fixierung oder auch noch am Boden liegend geschlagen wurde, ist gemäss Bundesgericht nicht klar. Das Video liefert nach Ansicht des Bundesgerichts auch keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die Schläge gerechtfertigt waren. Dieses Verfahren dürfe deshalb nicht eingestellt werden.

Das Bundesgericht schickt den Fall zurück an die Zürcher Justiz, die ihn neu aufrollen muss. Mit zwei anderen Beschwerden hatte Keller beim Bundesgericht hingegen keinen Erfolg. Auch dabei ging es um Strafverfahren gegen mutmasslich gewalttätige Gefängniswärter. Diese Verfahren bleiben aber eingestellt.

Der bekannteste Häftling der Schweiz wurde am 10. November in Zürich in Freiheit entlassen. Zwei Tage zuvor war er vom Bezirksgericht Dielsdorf zwar noch wegen mehrerer Gewaltdelikte im Gefängnis Pöschwies schuldig gesprochen worden.

Gleichzeitig hielt das Gericht die Sicherheitshaft aber für nicht mehr gerechtfertigt, weshalb der 28-Jährige freigelassen wurde. Brian Keller verfolgt nun seinen Traum, Profi-Boxer zu werden. Auf Instagram postet er regelmässig Aufnahmen von seinen Trainings. (SDA)

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