Auf einen Blick
- Frau soll Ehemann angezündet haben, Prozess wegen versuchten Mordes diesen Donnerstag in Uster ZH
- Beschuldigte laut Anklage nicht zurechnungsfähig, möglicherweise schwere psychische Erkrankung
- Opfer erlitt Brandwunden an einem Drittel des Körpers, zwei Monate Spitalaufenthalt
An einem lauen Sommerabend soll Ingrid B.* (50) ihren Ehemann in seinem Zimmer aufgesucht haben. In den Händen eine Kerze und Brandbeschleuniger. Ihr Mann Felix B.* (57) habe gerade auf dem Bett geruht, als sie sich auf ihn gesetzt, ihre Knie auf seine Arme gedrückt habe. So habe sie Felix B. fixiert, bevor sie ihm Brandbeschleuniger ins Gesicht, auf den Oberkörper und die Arme gespritzt habe. Dann soll sie die Kerze nach unten gedreht und ihren Mann angezündet haben.
So beschreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft die grausame Tat, die sich am 11. August 2023 in Fällanden ZH abgespielt haben soll. Ingrid B. war laut Anklage zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Demnach wäre sie schuldunfähig. Häufig deutet das auf eine schwere psychische Erkrankung hin. Am Donnerstag muss sie sich vor dem Bezirksgericht Uster ZH verantworten. Hauptvorwurf: versuchter Mord.
Das Bett und Felix B. hätten sofort Feuer gefangen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Er sei ins Badezimmer gerannt und habe begonnen, sich abzuduschen. Die gemeinsame Tochter, vom Geschrei alarmiert, sei ihm zu Hilfe geeilt. Zusammen sollen sie in die Nachbarwohnung geflüchtet sein, wo Felix B. sich in die Badewanne gesetzt und weiter mit kaltem Wasser abgeduscht habe.
Wiederholungsgefahr ist hoch
B.s Tochter soll die Rettungskräfte bereits alarmiert haben. Der ausgerückte Notarzt versorgt den verletzten Felix B.: Er wird narkotisiert und intubiert. Gemäss Anklageschrift hat Felix B. Brandwunden an einem Drittel seines Körpers – und erleidet im Spital eine Blutvergiftung. Die Folgen sind lebensbedrohlich: Lungen- und Gallenblasenentzündung, hinzu kommt noch ein Blutgerinnsel. Er überlebt, verbringt zwei Monate im Spital, einen davon auf der Intensivstation.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, Ingrid B. sei besonders skrupellos vorgegangen, weil sie unter anderem Feuer als Tatmittel gewählt und ihrem Mann somit grausamste Schmerzen zugefügt habe. Deshalb geht sie von einem Mordversuch aus.
Konkret fordert der Staatsanwalt, das Gericht möge anerkennen, dass Ingrid B. die grausame Tat begangen hat. Sollten die Richter die Schuldunfähigkeit bestätigen, bekommt Ingrid B. keine Haftstrafe. Stattdessen plädiert die Staatsanwaltschaft für die Anordnung einer stationären Massnahme gemäss Artikel 59. Demnach käme Ingrid B. in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Zurzeit ist sie in Sicherheitshaft. Das Risiko, dass die 50-Jährige in Freiheit weitere Gewaltdelikte verübt, stuft der psychiatrische Gutachter als hoch ein.
Narben und schmerzende Gelenke
Die stationäre Massnahme ist beschränkt auf fünf Jahre – die Beschuldigte könnte früher freikommen, wenn sie für die Gesellschaft keine Gefahr mehr wäre.
Die Beschuldigte und ihre Verteidigerin möchten sich auf Anfrage von Blick nicht zum Vorfall äussern. Dasselbe gilt für das Opfer Felix B., der noch immer mit seinen Verletzungen zu kämpfen hat. Von den Brandwunden blieben sichtbare Narben zurück, seine Gelenke kann B. nur noch eingeschränkt bewegen, steht in der Anklageschrift.
Der Prozess startet am Donnerstag um 8.30 Uhr. Blick wird die Verhandlung verfolgen und live aus dem Gerichtssaal berichten.
* Namen geändert