Auf einen Blick
- Rockerkrieg: Urteilsverkündung steht bevor
- Gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Motorrad-Clubs führte zu Verletzten und Schuldsprüchen
- Acht der verurteilten Rocker, die Schuldsprüche weiterzogen, stehen vor dem Berner Obergericht
Zusammenfassung
Sie wehrten sich, doch es brachte nichts: Das Berner Obergericht hat im Rockerprozess die erstinstanzlichen Urteile vollumfänglich bestätigt. Es verurteilte gestern wegen Raufhandels vier Bandidos und zwei Hells Angels. Ein Bandido muss acht Monate ins Gefängnis, ein weiterer muss zwei Monate seiner Strafe absitzen. Die übrigen Angeklagten kamen mit bedingten Strafen davon. Heisst: Die Freiheitsstrafen werden – zu längeren Probezeiten – aufgeschoben.
Während der Urteilssprechung erklärte die Richterin: Wäre es nach dem Obergericht gegangen, hätte dieses die Urteile der Vorinstanz gerne noch verschärft. Doch weil die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung ging, sind der Zweitinstanz die Hände gebunden.
Die Richterin sah es als erwiesen, dass der Streit zwischen den Motorrad-Clubs in Belp BE vor dem Bandidos-Clublokal im Jahr 2019 eskalierte, weil die Bandidos hier in der Schweiz Fuss fassen wollten. Davon waren die Hells Angels nicht begeistert – und gingen mit einem befreundeten MC – den Broncos – gegen die Bandidos vor. Das Resultat: mehrere Verletzte.
Die Richterin erklärte, dass die Rockergruppen die Konfrontation regelrecht gesucht hätten – und das bewaffnet. Von einer zufälligen Beizenschlägerei könnte keine Rede sein. Sie sagte: «Den Beteiligten auf beiden Seiten war klar, es gibt kein klärendes Gespräch. Auf beiden Seiten ist man von einer Auseinandersetzung gegangen.»
Zu Beginn der Urteilssprechung hielt die Richterin fest, dass «der Rechtsstaat keine Schattengesellschaften dulden darf», die nach eigenen Regeln handeln.
Wie die gesamte Verhandlung zuvor fand auch die gestrige Urteilsverkündung unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Rund ums Amthaus – wo der gesamte Prozess vonstattenging – und selbst im Gebäude war die Polizei zahlreich vertreten. Krawall blieb dieses Mal aus, anders als am Prozess vor dem Regionalgericht im Jahr 2022. Dort gingen die Rockergruppen aufeinander los. Die Polizei musste Tränengas und Gummischrot einsetzen, um sie auseinanderzubringen.
Ende
Die Verhandlung wird geschlossen.
Keine Verschärfung möglich
Für die Richterin steht fest: Es war Raufhandel. Wäre es nach dem Obergericht gegangen, hätte dieses die Urteile der Vorinstanz verschärft. Doch weil die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung ging, sind dem Obergericht die Hände gebunden.
Während die Richterin bisher den allgemeinen Rahmen der Tat nachzeichnete, geht sie jetzt auf die Beschuldigten einzeln ein.
So geht die Richterin darauf ein, dass einer der Beschuldigten die Auseinandersetzung über Whatsapp-Nachrichten regelrecht abfeierte. Er soll geschrieben haben: «Eine schöne Feier war's.»
Bei einem der Beschuldigten geht die Richterin auf die vielen Vorstrafen im Ausland ein. Diese zeigen: Er scheint unbelehrbar zu sein.
«Kein klärendes Gespräch»
Die Richterin erklärt: «Den Beteiligten auf beiden Seiten war klar, es gibt kein klärendes Gespräch. Auf beiden Seiten ist man von einer Auseinandersetzung gegangen.»
Für die Richterin klar: «Die Bandidos wollten provozieren. Und sie wussten, wie auf eine Neugründung reagiert wird.»
Und zu den Hells: «Sie wollten ihr Gebiet markieren.»
Situation eskalierte
Laut der Richterin wurden die Bandidos bis kurz vor der Tat ausspioniert. Der Broncos-Chef soll die Hells Angels über die neusten Entwicklungen informiert haben.
Dadurch war am Tattag auch das Ziel sehr klar: Das Clublokal der Bandidos.
Zur Tat erklärt die Richterin: «Man hat schnell reagiert. Es waren nicht viele Worte nötig, man wusste, was passiert.»
Sie geht darauf ein, wie die Bandidos nach draussen gelockt wurden. Nachdem jedoch drei Schüsse durch ein Bandidos-Mitglied gefallen waren, hätten sich weitere Bandidos zurück ins Lokal gezogen.
Plötzlich sei die Situation eskaliert und verschiedene Mitglieder – Hells Angels und Broncos auf einer Seite, auf der anderen die Bandidos – bewaffneten sich mit jeglichen Gegenständen.
Keine Schattengesellschaften
Die Richterin leitet zur Begründung weiter: «Der Rechtsstaat darf keine Schattengesellschaften dulden.»
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass alle Beschuldigten an der Auseinandersetzung vor dem Bandidos-Clublokal in Belp BE beteiligt waren. Die Richterin hält fest: Die Hells Angels wollten die Bandidos daran hindern, hier in der Schweiz Fuss zu fassen.
Gemäss der Richterin haben die Beschuldigten vor Gericht kaum etwas zu ihrer Entlastung beigetragen.
Die Urteile
Die Urteilsverkündigung ist durch die vielen Beschuldigten leicht unübersichtlich. Fakt ist: Das Berner Obergericht bestätigt die Schuldsprüche der Vorinstanz.
Der erste Beschuldigte wird von der versuchten Tötung und der schweren Körperverletzung freigesprochen. Für die anderen Vorwürfe erhält er eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Diese wird ihm auf eine frühere Strafe aufgerechnet.
Der zweite Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Probezeit: Zwei Jahre.
Der dritte Beschuldigte wird ebenfalls schuldig gesprochen. Die Richterin spricht eine Freiheitsstrafe von 6,5 Monaten zusätzlich zu einer früheren Verurteilung aus. Davon muss der Mann jedoch zwei Monate absitzen. Der Rest wird aufgeschoben, zu einer Probezeit von zwei Jahren.
Der vierte Beschuldigte wird ebenfalls schuldig gesprochen. Er kassiert zwar eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Diese wird jedoch aufgeschoben. Die Probezeit: Vier Jahre.
Der fünfte Beschuldigte wird auch schuldig gesprochen. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 11,5 Monaten. Diese wird jedoch aufgeschoben. Die Probezeit: Drei Jahre.
Der sechste Beschuldigte kassiert ebenfalls einen Schuldspruch. Die Richterin spricht in seinem Fall eine Freiheitsstrafe 7,5 Monaten. Auch hier wird der Vollvollzug aufgeschoben. Die Probezeit: Drei Jahre.
Die Beschuldigten müssen die Verfahrenskosten anteilsmässig tragen.
Zwei Stunden
Die Urteilsverkündung findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Rund ums Amthaus und im Gebäude selber ist die Polizei zahlreich vertreten. Krawall bleibt vor der Urteilsverkündung aus.
Die Urteilsverkündung beginnt pünktlich um 14 Uhr. Die Urteilssprechung soll gemäss der Richterin insgesamt zwei Stunden dauern.
Urteilsverkündung im Rockerprozess vor Obergericht
2019 eskalierte der Rocker-Krieg im Kanton Bern: Die Hells Angels und die befreundeten Broncos auf der einen Seite, die Bandidos auf der anderen. Heute Donnerstag wird vor Obergericht in zweiter Instanz das Urteil gegen Beschuldigte der damaligen Eskalation verkündet. Blick ist im Gerichtssaal im Berner Amtshaus und tickert live.
Die Forderungen der Verteidigung im Überblick
Am zweiten Prozesstag hielten die sechs Verteidiger der angeklagten Bandidos und Hells Angels ihre Plädoyers. Fünf von ihnen fordern einen Freispruch für ihre Mandanten.
- Die erste Verteidigerin vertritt den Bandido, der am besagten Tag seinen Geburtstag gefeiert hatte. Sie fordert, dass seine Haftstrafe von 10 Monaten auf 4 Monate bedingt reduziert würde. Ihr Hauptargument: «Von den Bandidos ging keine Provokation aus. Die Hells Angels und Broncos waren die Angreifer.»
- Der zweite Verteidiger vertritt einen Bandido aus Griechenland, der wegen Raufhandels verurteilt wurde. Er fordert einen Freispruch mit dem Argument, sein Mandant habe sich nicht an der Auseinandersetzung beteiligen wollen.
- Die dritte Verteidigerin fordert ebenfalls einen Freispruch. Ihr Mandant, ein Bandido-Mitglied, hatte am Tag des Vorfalls ein Messer dabei. «Für das Spanferkel», erklärt sie. Ihr Hauptargument: Es könne nicht bewiesen werden, dass ihr Klient sich überhaupt draussen, am Ort des Geschehens, aufgehalten habe.
- Der vierte Verteidiger, der ebenfalls einen Bandido vertritt und Freispruch fordert, argumentiert ähnlich. Er kritisiert die Vorinstanz, die seinen Mandanten trotz ungenügender Beweislage schuldig gesprochen habe.
- Der fünfte Verteidiger vertritt einen der Hells Angels, die bei der Prügelei verletzt wurden. «Seine Verletzungen sind Strafe genug», findet er und fordert ebenfalls einen Freispruch.
- Der sechste Verteidiger des zweiten Hells Angels argumentiert, die Bandidos hätten die Auseinandersetzung provoziert und sich entsprechend bewaffnet. Anders sein Mandant, der in «Turnschuhen und leichter Kleidung» zwischen die Fronten geraten war. Auch er will einen Freispruch.
Insgesamt kritisierten die Verteidiger beider Seiten die Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Diese wird am morgigen Mittwoch ihr Plädoyer halten.
Der Gerichtsprozess im Jahr 2022 sorgte für Aufsehen. Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen den Rockern der Motorrad-Clubs (MC) «Hells Angels», «Broncos» und «Bandidos» im Jahr 2019 mit mehreren Verletzten, trafen 22 Beschuldigte rund drei Jahre später am Regionalgericht Bern-Mittelland zum Gerichtsprozess wieder aufeinander.
Die Polizei war bei der damaligen Gerichtsverhandlung mit einem Grossaufgebot vor Ort. Und das nicht ohne Grund, wie sich zeigen sollte. Vor dem Gerichtsgebäude kam es zu Scharmützeln zwischen Mitgliedern der verfeindeten MCs, die nach Bern angereist waren. Die Polizei musste Gummischrot, Wasserwerfer und Tränengas einsetzen, um die Gruppen zu trennen. Der Prozess selbst endete mit zahlreichen Schuldsprüchen. Den Hauptangeklagten verurteilte das Gericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
Ähnliche Tumulte wie damals 2022 könnten der Bundesstadt kommende Woche wieder bevorstehen. Denn: Ab Montag startet vor dem Berner Obergericht der Prozess gegen acht der verurteilten Rocker, die in Berufung gingen. Und wieder wird der Prozess im Amtshaus abgehalten. Dies aus Platzgründen.
YB spielt auch noch
Laut der Berner Zeitung soll die Polizei auch diesmal mit einem Grossaufgebot für Ruhe sorgen, obwohl die Ordnungshüter nicht von einem derart grossen Besucheraufkommen wie beim letzten Prozess ausgehen würden. Das Gebiet um das Amtshaus würde allerdings gesichert und es werde zu Verkehrsbehinderungen kommen. Da in der Prozesswoche auch noch die Berner Young Boys ein Heimspiel in der Champions League abhalten (Mittwoch, 21 Uhr), hat der Kommandant der Kantonspolizei Bern entschieden, dass von Montag bis Freitag der Grossteil der Polizeiwachen im ganzen Kanton geschlossen bleibt. «Ausschliesslich die Wachen Bern-Waisenhaus, Biel,
Moutier, Interlaken und Thun werden geöffnet bleiben», heisst es in einer Mitteilung. «Diese Massnahme hat zum Ziel, genügend Personal für die Einsätze stellen zu können und zugleich kantonsweit jederzeit die Grundversorgung sicherzustellen.»
Fehde eskaliert 2019
Rückblick: In Berner Vorort Belp kommt es 2019 im Zuge von Revierkämpfen unter Rockern zu einem gewaltsamen Aufeinandertreffen zwischen drei MCs, bei dem auch Schüsse fallen. Auf der einen Seite die Hells Angels mit Unterstützung der befreundeten Broncos, auf der anderen Seite die Bandidos. Mehrere Personen werden verletzt, drei davon schwer. Die verfeindeten MCs gehen aufeinander los, weil die Bandidos ihr erstes Clublokal hierzulande im Berner Vorort Belp eröffnen wollen und zuvor Mitglieder bereits an einer Motorradausstellung im Kanton Freiburg mit dem Bandidos-Logo auftraten. Eine klare Provokation für die in der Schweiz etablierten Hells Angels, die die Bandidos hierzulande nicht dulden wollen.
Laut damaliger Anklageschrift planen die Hells Angels 2019 lediglich einen Einschüchterungsversuch. Doch die Situation eskaliert komplett. Es kommt zu einem wüsten Aufeinandertreffen mit verschiedenen Schuss- und Schlagwaffen. Die Polizei hielt im Anschluss 34 Personen an und stellt unter anderem mehrere Schusswaffen sicher, unter anderem ein Sturmgewehr, Pistolen und eine Pump Action, eine Art Schrotflinte.
Unruhen vor dem Gerichtsgebäude
Drei Jahre nach dem Vorfall, 2022, kommt es in Bern zum Prozess. Schon zum Prozessauftakt eskaliert die Situation zwischen den rivalisierenden Gruppen ein weiteres Mal, und zwar direkt vor dem Gerichtsgebäude. Nach ersten Provokationen zwischen Bandidos und Hells Angels fliegen die Fetzen – und bald auch Steine durch die Luft. Die Polizei muss intervenieren, um die Rocker auseinanderzuhalten.
Nach etlichen Verhandlungstagen im Rockerprozess fällte das Gericht das Urteil: Von den 22 Angeklagten werden 17 verurteilt. Der Hauptbeschuldigte kassiert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Im Berufungsprozess, der am Montag startet, ist er aber keiner der acht vorgeladenen Beschwerdeführer.
Die Verhandlung ist auf vier Tage angesetzt, die Urteile sollen am 13. Februar verkündet werden. Blick ist vor Ort und tickert live aus dem Gerichtssaal.