Beim Prozess um den Rocker-Krieg von Bern wurde einer der Hauptangeklagten (37) zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der zweite Hauptangeklagte (42) kam mit acht Monaten Knast davon. Ein weiterer Beschuldigter (34) kassierte 3,5 Jahre Haft. Zahlreiche der Angeklagten wurden zu bedingten Strafen verurteilt, in fünf Fällen gab es Freisprüche.
Ein derartiges Verfahren gegen so viele Beschuldigte bedeutet laut Rechtsanwalt André Kuhn (47) enorm viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden. «Die Urteile widerspiegeln die Schwierigkeiten der Beweisführung bei solch komplexen Ereignissen mit vielen Beteiligten.»
DNA-Spuren nicht eindeutig
So sei der eine Hauptbeschuldigte, der zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, vom schwerwiegenderen Punkt der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. «Grund dafür war, dass die DNA-Spuren auf dem Messer nicht eindeutig waren und deshalb Zweifel am Verschulden des Beschuldigten bestanden», sagt Kuhn zu Blick.
«Es überrascht mich auch nicht, dass viele der 22 Beschuldigten freigesprochen oder lediglich wegen Raufhandel verurteilt wurden.» Eine Verurteilung sei bei Indizienprozessen in der Regel nicht einfach, weil der Richter im Zweifel für den Angeklagten entscheiden müsse. Kuhn: «Bei einer Verurteilung spielen bei der Festsetzung der Sanktion auch mögliche Vorstrafen eine Rolle. Der zweite Hauptangeklagte hätte womöglich eine bedingte Strafe bekommen, wenn er keine Vorstrafen gehabt hätte.»
Aufwendige Beweisführung bei Körperverletzung
Eine langjährige Haft setzte es hingegen für einen weiteren Angeklagten (37) ab. «Beim anderen Hauptangeklagten, der zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, war das Gericht überzeugt, dass er mit seinem Handeln in Kauf nahm, jemanden zu töten», sagt Kuhn. Eine entsprechende Beweisführung sei jedoch ein aufwendiges und zeitintensives Unterfangen und gelinge nicht in jedem Fall.
«Eine Verurteilung wegen Raufhandel ist da schon wesentlich einfacher», sagt Kuhn. Dabei gehe es um eine wechselseitige Schlägerei und es brauche lediglich den Beweis für eine Anwesenheit und eine Beteiligung am Raufhandel. «Bei einer Körperverletzung hingegen muss man jede einzelne Handlung beweisen. Bei mehreren Beteiligten ist der Nachweis einer Körperverletzung deshalb schwieriger zu erbringen als eine Beteiligung an einem Raufhandel.»