Auf einen Blick
- Bundesgericht bestätigt Freispruch für Tochter einer getöteten Ärztin in Küsnacht
- DNA-Spuren des mutmasslichen Täters am Tatort und Opfer gefunden
- Tochter nahm täglich 120 Ritalin-Tabletten und hatte grosses Erbe in Aussicht
Das Bundesgericht hat den Freispruch für die Tochter (50) einer in Küsnacht ZH getöteten Ärztin (73) bestätigt. Ihr kann nicht nachgewiesen werden, dass sie den Mord in Auftrag gab. Das Zürcher Obergericht muss sich aber noch mal mit dem mutmasslichen Mörder beschäftigen.
Es gibt ein dichtes «Indiziennetz», das auf eine Beteiligung der Tochter hindeutet, heisst es im am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts. Die Vorinstanz habe aber nachvollziehbar dargelegt, dass es unüberwindbare Zweifel gebe. Die Frau bleibt straffrei. Für die vierjährige Untersuchungshaft wird sie mit 200'000 Franken entschädigt.
DNA-Spuren gefunden
Die Begründung der Strafzumessung für den mutmasslichen Täter müssen die Zürcher Oberrichter noch mal genauer erklären. Er wurde zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht weist aber mehrere Rügen ab, die zur Tat selbst gemacht wurden.
Diverse DNA-Spuren des Beschuldigten wurden am Tatort und am Opfer gefunden. In der Nacht nach der Tat feierte er gross in einem Rotlicht-Club an der Zürcher Langstrasse. Das Geld dafür hob er mit einer Bankkarte des Opfers ab. Er schenkte zudem einer Frau eine Uhr, die dem Opfer gehörte.
Auf Beutezug in Villa
Der Beschuldigte äusserte sich in den Verhandlungen nicht. Somit trug er nichts zur Klärung der Rolle der Tochter bei. Er sagte am Bezirksgericht Meilen lediglich, man würde wissen, dass er nichts mit der Tat zu tun habe, wenn man ihn kenne.
Das Opfer, eine 73-jährige Ärztin, wurde an einem Sonntag im August 2016 tot in ihrem Bett gefunden, mit einem Kissen über dem Gesicht. Die Villa in der Zürcher Goldküstengemeinde Küsnacht war durchwühlt, Wertsachen, Uhren, Schmuck und Bankkarten fehlten.
Tochter nahm Ritalin
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Tochter zwei Bekannten den Auftrag gegeben hatte, die Mutter zu töten. Sie soll dafür 300'000 Franken versprochen haben. Dieser Betrag kam in einer Nachricht des Beschuldigten an die Tochter vor.
Die Tochter, die ein grosses Erbe in Aussicht hatte, war schwer süchtig nach Ritalin, sie nahm täglich 120 Tabletten. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sie dem Bekannten sagte, wie er sich Zugang zum Haus verschaffen könnte.
Ursprünglich angeklagt war ein weiterer Kollege. Dieser feierte mit dem Beschuldigten am Abend nach der Tat an der Langstrasse. Es gab aber nicht ausreichend Beweise für seine Tatbeteiligung. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dessen Freispruch keine Beschwerde eingereicht.