Eine 47-jährige Frau wurde am Montag vom Bezirksgericht Meilen vom Vorwurf freigesprochen, im August 2016 die Tötung ihrer Mutter (†73) in Auftrag gegeben zu haben. Ein 37-jähriger Mann dagegen wurde des Mordes und anderer Delikte schuldig gesprochen.
Das Gericht bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Zudem ordnete es eine ambulante Therapie an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Im Bett erstickt
Der Staatsanwalt hatte Freiheitsstrafen von 18,5 beziehungsweise 19,5 Jahren wegen Anstiftung zum Mord beziehungsweise wegen Mordes, Raubs und weiterer Delikte gefordert. Die Beschuldigten hatten jegliche Beteiligung am Tod der älteren Frau verneint. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche verlangt; wegen einiger Nebendelikte seien für den Mann maximal acht Monate angemessen.
Die 73-jährige Ärztin war in der Nacht zum 20. August 2016 in ihrer Villa in Küsnacht ZH getötet worden. Der Mörder erstickte sie in ihrem Bett, indem er ihr mit Klarsichtfolie und/oder einem Kissen auf dem Gesicht die Atemwege verlegte. (SDA)