Tochter steht vor Gericht
Ärztin (†73) in Goldküsten-Villa getötet – Auftragsmord?

Eine Ärztin (†73) wurde im August 2016 in ihrer Villa in Küsnacht ZH getötet. Dahinter soll ihre eigene Tochter stecken. Sie wollte die Millionen erben. Dafür muss sie sich nun vor dem Gericht in Meilen ZH verantworten.
Publiziert: 04.06.2020 um 20:31 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2020 um 05:13 Uhr
Sie soll ihren damaligen Freund dazu angestiftet haben, die 73-Jährige zu töten, damit sie an ihr Erbe kommen kann.
Foto: Newspictures

Am 20. August 2016 endete das Leben einer Ärztin (†73) auf brutale Art und Weise. Die erfolgreiche Dermatologin mit eigener Praxis im Zürcher Seefeld wurde in ihrem Haus in Küsnacht ZH getötet und ausgeraubt. Schnell kamen die Ermittler ihrer Tochter auf die Spur.

Jetzt muss sich die 46-Jährige zusammen mit einem der Killer (37) vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Beim Prozess wies sie alle Vorwürfe zurück.

Die Frau wird beschuldigt, ihren Mitbeschuldigten mit der Tötung ihrer Mutter beauftragt zu haben und ihm dafür eine Belohnung von 300'000 Franken versprochen zu haben. Sie habe das Millionenerbe im Auge gehabt.

«Das stimmt nicht», sagte die Beschuldigte. Sie habe auch keine finanziellen Probleme gehabt, ihre Mutter habe ihr wenn nötig jeweils ausgeholfen. Gemäss den Ermittlungen war sie allerdings pleite. Häufig machte sie Erinnerungslücken geltend.

Hoher Ritalinkonsum

Auf Vorhalte des Richters, wonach das Mutter-Tochter-Verhältnis erheblich belastet war, sagte sie, sie habe sich gut mit der Mutter verstanden. Sie räumte aber ein, dass es immer wieder zu Reibereien gekommen sei, unter anderem wegen ihres hohen Ritalinkonsums.

Nach eigenen Aussagen konsumierte die Frau bis zu ihrer Verhaftung die exorbitante Menge von 120 Tabletten täglich – ein Drittel der Menge erhielt sie ärztlich verschrieben, den Rest habe ihr die Mutter beschafft, die selbst eine Arztpraxis hatte.

Die Tochter habe seit ihrer Jugend Drogen und Medikamente konsumiert. Sie sei auch mehrmals in Kliniken gewesen, sagte sie. In einer solchen habe sie ihren Mitbeschuldigten kennengelernt. Sie hätten den Kontakt auch nach der Entlassung beibehalten.

DNA-Spuren in der Villa gefunden

Im Sommer 2016 wohnte sie drei Wochen lang bei ihrer schwer kranken Mutter, um ihr zu helfen. Es sei zu vielerlei Konflikten gekommen. Am Freitag, 19. August, kehrte die Beschuldigte in ihre eigene Wohnung zurück. In der Nacht auf Samstag kam die Mutter ums Leben.

Laut Anklage war die Frau in ihrer Villa im Bett erstickt worden. Der Richter konfrontierte den 37-Jährigen mit der Tatsache, dass dessen DNA-Spuren in der Wohnung, namentlich auch auf der Bettwäsche der Getöteten, gefunden worden seien. Auch dazu sagte der Beschuldige nichts.

Die Frau räumte ein, offenbar sei er dort gewesen. Sie wies aber den Vorwurf der Anklage zurück, wonach sie ihn über die Villa und die Lage der Räumlichkeiten informiert und ihm den Schlüssel gegeben habe.

Sie sei aber einmal mit ihm dort gewesen. Möglich, dass sie damals den ausserhalb des Hauses deponierten Schlüssel benutzt habe und er so dessen Versteck kennenlernte. Am Haus waren keine Einbruchsspuren gefunden worden.

Sollte mit Kreditkarte Tierfutter kaufen

Laut Anklage hob der Beschuldigte nach dem Tod der älteren Frau mit deren Bank- und Kreditkarten grössere Summen ab. Die Pin-Codes habe er von der Mitbeschuldigten erhalten.

Dies stimme nicht, sagte diese. Sie habe ihm einige Zeit zuvor eine Bankkarte der Mutter gegeben, «er sollte Tierfutter kaufen». Benutzt wurde die Karte damals allerdings nicht, wie der Richter sagte.

Der dritte Beschuldigte fehlte bei der Verhandlung. Der 31-jährige schweizerisch-kolumbianische Doppelbürger war letztes Jahr auf Geheiss des Bundesgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden und hatte sich nach Kolumbien abgesetzt.

Die auf sechs Tage angelegte Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Dann wird der vierte Beschuldigte befragt, der wegen eher geringfügiger Delikte angeklagt ist. Der psychiatrische Gutachter und ein Vertreter der Rechtsmedizin kommen am Montag zu Wort. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar. (SDA)

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