Hier kommen die Beschuldigten zum Gericht
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Tödliche Messerstecherei:Hier kommen die Beschuldigten zum Gericht

Tötungsdelikt in Oetwil ZH – jetzt steht der Täter vor Gericht
Opfer hat nach den Stichen noch gelebt

Grausames Gewaltdelikt in Oetwil am See ZH: Vier junge Männer lieferten sich 2022 einen Messerkampf wegen Drogen und Geld. Sie alle erlitten Verletzungen, William P. (17†) verblutete. Jetzt muss sich der mutmassliche Täter – Damian T. (22) – vor Gericht verantworten.
Publiziert: 24.02.2025 um 08:05 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2025 um 16:57 Uhr
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Die Mutter des Todesopfers zeigt Blick ein Bild von William P.
Foto: Ralph Donghi
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Die Mutter des Todesopfers zeigt Blick ein Bild von William P.
Foto: Ralph Donghi

Darum gehts

  • Tödliche Messerstecherei in Oetwil am See ZH während Drogenhandel
  • Mutmasslicher Täter vor Gericht, Mutter des Opfers (†17) vermisst ihren Sohn
  • Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Freiheitsstrafe für den 22-jährigen Beschuldigten
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24.02.2025, 17:05 Uhr

Der erste Prozesstag geht zu Ende

Morgen folgt ab 0815 Uhr der zweite Teil des Prozesses. Es folgen die Plädoyers der Verteidigung.

24.02.2025, 17:01 Uhr

Verteidiger des zweiten Dealers fordert Geld

Der Anwalt betont, dass sein Klient lebensgefährlich verletzt worden sei. Er sei überfallen worden, und nicht umgekehrt. Er meldet einen Genugtuungsanspruch an. Es sei zwar nicht klar, wer seinen Klienten schwer verletzt habe. Trotzdem hafte der Angreifer, der heute des Raubes angeklagte Hasan B., sagt der Anwalt. Sein Klient sei lebensgefährlich verletzt worden. Er habe die plötzliche Eskalation nicht verschuldet. Er leide noch immer unter den Erinnerungen der traumatischen Erlebnisse. Der bewaffnete Überfall habe tiefe Spuren hinterlassen. Der Anwalt fordert eine Genugtuung für seinen Klienten von 8000 Franken.

24.02.2025, 16:41 Uhr

Total sinnlose Tat

«Hier geht es um eine menschliche Tragödie», sagt der Anwalt der Mutter des Opfers. «Es war offensichtlich Zufall, dass William P. sich überhaupt an der Aktion beteiligte. Seine Kollegen liessen ihn in das offene Messer laufen», sagt er. «Die Kollegen, die ursprüglich die Aktion ausgedacht hatten, hätten gar nicht mitgemacht. Warum William P, schliesslich mit dem Angeklagten mitging, werden wir nie wissen», sagt der Anwalt. «Dem Hauptangeklagten entriss William P. das Messer und stach mehrmals auf den jetzt unbewaffneten Mann ein. Darum kann das keine Notwehr sein. Es ist eine total sinnlose Tat.» In diesem Licht ist das Verhalten nicht angemessen. Das illegale Gras sei zudem kein notwehrfähiges Gut. Eben, weil es illegal hergestellt worden war. Er fordert eine angemessene Bestrafung im Sinne der Anklage. Der Tot ihres Sohnes habe die Privatklägerin schwer belastet, sagt der Anwalt. Die alleinerziehende dreifache Mutter könne seither nicht mehr arbeiten und sei jetzt von der Sozialhilfe abhängig. Er fordert eine Genugtuung von 45'000 Franken.

24.02.2025, 16:15 Uhr

Tatschwere im obern Bereich

«Das Opfer hat noch eine Weile nach den Stichen gelebt und hat gelitten», sagt der Staatsanwalt zu Damian T.. «Der Tatbestand ist somit deutlich schwerer als nur Tötung. Zusätzlich hat das zweite Opfer nur durch ärztliche Intervention überlebt.» Der Staatsanwalt fordert darum 10 Jahre Freiheitsentzug. Die vier Jahre Strafe für den zweiten Beschuldigten begründet er mit der Gefährlichkeit der Tatbegehung. «Auch wenn es nur beim Versuch geblieben war», so der Staatsanwalt. Dass er noch während der Strafuntersuchung zu seiner Tat von Mai 2021 delinquierte, wirke sich straferhöhend aus. Und wieder habe er im Oktober 2022 mit einer Waffe jemanden einzuschüchtern, um sich zu bereichern. «Er beging die Tat diesmal mit einem Komplizen. Auch das wirkt sich straferhöhend aus», plädiert der Staatsanwalt. Sein Leben sei von Gesetzesverstössen bestimmt und er hat keine Ausbildung erreicht. Zudem sei die Rückfallgefahr hoch. «Das öffentliche Interesse an einer Ausweisung ist darum gross», sagt der Staatsanwalt. Er schliesst damit seinen Parteivortrag. 

24.02.2025, 15:55 Uhr

Staatsanwalt zum Raub

Der Staatsanwalt spricht jetzt über die Taten des zweiten Angeklagten im Gerichtssaal. «Der des Raubes Beschuldigte hat bereits 2021 zwei Junge Männer mit dem Messer bedroht, um ihnen Cannabis zu rauben. Der Angeklagte Raub ist also eine Widerholung», beginnt der Ankläger. Und weiter« Zum Zweck des Raubs führten sie gefährliche Waffen mit. Es ist zu vermuten, dass sie auch noch andere Sachen ausser den Drogen klauen wollten.» Sie hätten die beiden jungen Männer in der engen Küche auszurauben versucht. Schon nur mit dem Vorhalten der Waffen seien sie eine Gefahr für Leib und Leben gewesen. Sie wussten, dass sie Messer und Pistole illegal einsetzen, auch dass der Kauf von einem halben Kilo Grass verboten ist, wussten die beiden. 

24.02.2025, 15:39 Uhr

Staatsawalt: Keine Notwehr

«Der Angeklagte war einer Raubhandlung ausgesetzt, aber die beiden Käufer haben weder Gewalt angewendet noch damit gedroht», sagt der Ankläger. «Er durfte zwar sich gegen den Angriff von Messer und Pistole wehren, aber die Handlung muss angemessen sein. Die Reaktion war aber völlig übertrieben. Er stach beim einen Opfer drei Mal zu und zwei Mal beim anderen, da sogar von hinten. Da handelt es sich um einen Notwehrexzess», sagt der Staatsanwalt.

24.02.2025, 15:33 Uhr

Staatsanwalt spricht über den Deal

«Die beiden Käufer bewaffneten sich mit einer täuschend echte Schreckschuspistole und einem Klappmesser. Sie nahmen kein Geld mit, es war von Anfang an klar, dass sie die Drogen klauen wollten.», beginnt der Staatsanwalt. Dann rekonstruiert er die Gewalteskalation, die schliesslich Wiliam P. das Leben gekostet hat.

«Der Angeklagte Damian T. kommt als einziger als Haupttäterin Frage», sagt der Staatsanwalt. Die Dritttäter-Hypothese, die der Angeklagte mehrfach vorbrachte, lasse sich nicht stützen. Und weiter: «Es gibt keine Hinweise auf einen Dritttäter für die tödlichen Stiche.» Damien T. habe sogar nach der Tat gesagt, dass er beide abgestochen habe. «Das haben mehrere Zeugen so gehört und zu Protokoll gegeben», sagt der Staatsanwalt. Zum Vorwurf der mehrfach versuchten Tötung sagt er: «Er hat heftig mehrfach gegen den Oberkörper des Opfers gestochen», sagt er. «Er muisste damit rechnen, dass William und Hasan B. schwere Verletzungen erleidet oder stirbt.» 

24.02.2025, 15:09 Uhr

Pause, dann Parteivorträge

Das Gericht pausiert kurz, danach folgen die Parteivorträge. Anfang macht der Staatsanwalt.

24.02.2025, 14:43 Uhr

Zeuge hat sich beruhigt

Der Staatsanwalt fragt, an was er sich noch erinnern kann, nachdem die Gewalteskalation vorbei war. «Es kamen verschieden Leute vorbei, die ich kannte. Ein Messer habe ich nicht gesehen.» An seine Aussagen bei der Befragung ein paar Tage nach dem 1. Oktober kann er sich nicht mehr erinnern. «Ich träume immer wieder, dass es eine echte Pistole gewesen ist, und dass ich der gewesen bin, der sterben musste. Ich nehme verschiedene Medikamente, damit ich Schlafen kann wegen den Angstzuständen.»

24.02.2025, 14:23 Uhr

Kurze Pause

Die Befragung des Zeugen wird unterbrochen, weil er von Emotionen überwätigt wird. Er weint und entschuldigt sich immer wieder. Der Vorsitzende Richter versucht ihn zu beruhigen. Dann unterbricht er den Prozess für 10 Minuten.

Als Werkzeug, aber auch als Waffe: Messer sind in der Schweiz beliebte Begleiter. Sie werden nicht nur mitgenommen und – nach dem Motto je grösser und brutaler, desto cooler – präsentiert, sondern auch eingesetzt. Mit schwerwiegenden Folgen.

So gab es 2023 insgesamt 53 vollendete Tötungsdelikte. Dabei wurde in 25 Fällen eine Schneid- oder Stichwaffe eingesetzt. Im Jahr zuvor waren es 42 Tötungsdelikte, davon 17 durch Schneid- oder Stichwaffen. Messer sind oft im Spiel, wenn es Tote zu beklagen gibt.

Einer dieser Fälle fand am 1. Oktober 2022 in einer Wohnung in Oetwil am See ZH statt. Vier junge Männer – zwischen 17 und 24 Jahren – trafen aufeinander. Ein Drogendeal platzte – und eskalierte in einem Messerkampf. Mit tragischem Ende: Der Portugiese William P.* (†17) verlor sein junges Leben.

Der mutmassliche Täter, Damian T.** (heute 22), steht ab Montag in Meilen ZH vor dem Bezirksgericht. Unter anderem wegen vorsätzlicher und versuchter Tötung.

Mutter von Todesopfer spricht mit Blick

Nun spricht Jesulaine P.* (42), die Mutter des getöteten William P., daheim im Kanton Zürich mit Blick. Die leidgeprüfte Frau sagt: «Ich vermisse William über alles – jede Sekunde.» Sie zeigt auf ihrem Handy ein Bild ihres Sohnes, das Blick veröffentlichen darf.

Freundlich, aber bestimmt, sagt die schwarz gekleidete Frau: «Ich möchte vor dem Prozess nichts zur Tat sagen.» Der Grund: Sie möchte den Prozess nicht beeinflussen.

Tatdetails aus Anklageschrift

Wie sich die Tragödie im Oktober 2022 aus Sicht der Staatsanwaltschaft abgespielt haben soll, zeigt die Anklageschrift. Sie liegt Blick vor. Darin heisst es: Damian T. wollte an jenem Abend in seiner Wohnung ein halbes Kilo Marihuana für rund 4500 Franken verkaufen. Der Käufer – Hasan B.** – kam kurz nach 23 Uhr in Begleitung mit dem späteren Todesopfer William P. dort an. Zusammen mit dem Lieferanten von Damian T. wollten die drei jungen Männer das Marihuana in der Küche zur Probe konsumieren.

Plötzlich soll Käufer Hasan B. eine Softair-Schreckschusspistole gegen Damian T. sowie seinen Lieferanten gerichtet haben. Er habe gefordert, ihm das Marihuana und weitere Wertsachen zu übergeben. Gemäss Anklage «stellte er zumindest sinngemäss in Aussicht, ansonsten Gewalt anzuwenden».

«Gewalttätige Auseinandersetzung»

Laut der Staatsanwaltschaft ergriff das spätere Todesopfer William P. daraufhin entweder ein Jagdmesser, das er in der Wohnung vorfand. Oder er holte ein mitgebrachtes Einhandmesser hervor und hielt dieses vor sich hin.

Doch dann wurde Hasan B. laut Anklage vom Drogenlieferanten angegriffen. Dieser versuchte, Hasan B. die Pistole zu entwenden. Auch Begleiter William P. mischte sich ein. Plötzlich intervenierte auch der Beschuldigte Damian T. – er soll zu diesem Zeitpunkt das Jagdmesser in der Hand gehalten haben. Wie kam es dorthin? Hier stellt die Staatsanwaltschaft zwei Möglichkeiten dar: Entweder konnte Damian T. dieses William P. entreissen, oder er nahm es aus seinem eigenen Besitz.

Die Situation eskalierte daraufhin vollends. Laut Anklage entwickelte sich «eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen allen vier Beteiligten, in deren Verlauf sie alle vier überwiegend schwer und teilweise gar tödlich verletzt wurden».

Damian T. wusste, dass durch seine Intervention Personen verletzt werden könnten, so die Anklage. «Er wollte sich dennoch am brutalen Streit beteiligen.»

Zehn Jahre Gefängnis

Wie es weiter heisst, habe Damian T. nicht nur mit dem Jagdmesser auf William P. eingestochen, sondern sei damit auch auf dessen Freund Hasan B. losgegangen. Beiden gelang die Flucht, doch sie kamen nicht weit: William P. brach hinter dem Haus zusammen, Hasan B. beim nahen Busbahnhof. Im Blick erzählten später zwei WG-Bewohner, wie sie alles erlebt hatten.

Im Internet präsentiert sich der heute 22-jährige Beschuldigte Damian T. breitbeinig lehnend an einem weissen Mercedes. Er trägt eine Baseballkappe, zieht an einer Zigarette und hat einen Arm auf einem Bein abgestützt. Seine Eltern wollten sich vor dem Prozess nicht äussern.

Damian T. sitzt seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug. Sein Verteidiger Christian Habegger kritisiert das Verfahren als «einseitig zu Lasten» seines Mandanten, wie er gegenüber Blick sagt. «Wir haben es mit einem bewaffneten Raub gegen Damian T. und seinen Kollegen zu tun.» Käufer Hasan B. und der Tote William P. hätten die beiden mit «vorgehaltener Pistole und Jagdmesser bedroht und verletzt». Damian T. und der Lieferant hätten sich «angesichts der unmittelbar lebensbedrohlichen Situation in klarer Notwehr» gegen die beiden Freunde verteidigt.

Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem zehn Jahre Freiheitsstrafe für Damian T. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Käufer Hasan B. muss sich ab Montag ebenfalls vor Gericht verantworten, unter anderem wegen qualifizierten Raubes. Sein Verteidiger wollte sich auf Blick-Anfrage vor Prozessbeginn nicht äussern. Auch für Hasan B. gilt die Unschuldsvermutung.

* Name bekannt 

** Name geändert 

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