150'000 Franken hätte ein Deutscher Milliardär zahlen müssen. Weil er zweimal gegen die Verkehrsregeln verstossen haben soll. Doch ein zu schlechtes Blitzerfoto entlastete den Mann .
Im Dezember 2019 wurde der Wagen des Mannes an einem Samstag mit 78 km/h am Zürcher Utoquai geblitzt. Erlaubt wären 50 Stundenkilometer. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln drohte ihm eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, schreibt der «Tagesanzeiger».
Während Probezeit geblitzt
Im Februar 2019 wurde der im Kanton Schwyz wohnhafte Milliardär, der laut Medienberichten zu den 1000 reichsten Deutschen gehört, schon mal angehalten. Damals fuhr er mit vereister Windschutzscheibe und wurde dafür vom Bezirksgericht Horgen zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 5000 Franken verurteilt.
Weil die Schnellfahrt am Utoquai während der Probezeit des damaligen Vergehens passierte, forderte der Staatsanwalt nun eine unbedingte Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen à 3000 Franken. So hätte der Milliardär bei einer Verurteilung 150'000 Franken bezahlen müssen.
Keine Handydaten
Beim Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich bestritt der Angeklagte, im Dezember das Auto gelenkt zu haben. Es habe sich um einen Firmenwagen gehandelt, zu dem über 40 Personen Zugang hätten.
Er selber sei am besagten Tag gar nicht in der Schweiz gewesen, sondern hätte in Deutschland in seiner Ferienwohnung geweilt. Beweise habe er dafür keine gehabt. Denn weder mit Geldbezügen noch mit Handydaten konnte sein Standort eruiert werden.
Auch warf sein angebliches Treffen mit einem Minister Fragen auf. Denn gemäss einer Lokalzeitung war der Politiker am besagten Tag verhindert gewesen und sei zum Event nicht erschienen. «Das habe ich anders in Erinnerung», sagte der Beschuldigte.
Freispruch und Entschädigung
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Begründung: Die Anklage stütze sich auf das Blitzerfoto. Dieses sei jedoch zu undeutlich und tauge deshalb nicht als Beweismittel. Viele Gesichtszüge würden nicht mit denen seines Mandanten übereinstimmen. Ausserdem gebe es Beweise dafür, dass er am Freitag zuvor und am Montag danach in Deutschland war.
Das Gericht sah das genauso und sprach den Geschäftsmann frei. Der Milliardär erhält zudem eine Entschädigung von über 6000 Franken. (man)