Kriminalität in Zürich steigt
Junge Buben immer gewalttätiger

Jugendkriminalität und Jugendgewalt im Kanton Zürich haben im Jahr 2021 deutlich zugenommen: Die fünf Jugendanwaltschaften eröffneten gegen 5961 Jugendliche ein Strafverfahren. Das sind 753 mehr als im Vorjahr, eine Zunahme von 14,5 Prozent.
Publiziert: 21.04.2022 um 11:01 Uhr
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Aktualisiert: 21.04.2022 um 12:32 Uhr
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Die Jugendkriminalität in Zürich ist im letzten Jahr angestiegen. (Symbolbild)
Foto: Claudio Meier

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der beschuldigten Minderjährigen um 25 Prozent gestiegen. Verglichen mit dem Jahr 2013 beträgt die Zunahme sogar fast 60 Prozent. Ein grosser Teil der Strafverfahren entfällt auf Schwarzfahren und Diebstähle.

Gemäss der jüngsten Statistik der Jugendanwaltschaften, die am Donnerstag publiziert wurde, wurden im vergangenen Jahr aber auch mehr Gewaltdelikte registriert – und dies zum sechsten Mal in Folge. 1014 Jugendliche standen 2021 wegen eines Gewaltdeliktes mit der Justiz in Konflikt. Das sind 100 mehr als im Jahr zuvor.

Weniger Gewalt an Schulen

Jugendgewalt ist nach wie vor ein männliches Problem: Der Anteil an männlichen Beschuldigten lag 2021 bei 88,1 Prozent. Im Vorjahr lag ihr Anteil jedoch noch bei 91,3 Prozent. Die Mädchen holen also langsam auf.

Gewaltdelikte, die in Gruppen ausgeführt werden, oft auch im öffentlichen Raum, nahmen erneut leicht zu. An den Schulen gingen Gewaltstraftaten hingegen weiter zurück.

Die Jugendanwaltschaften betonen, dass die Gewaltdelikte glücklicherweise oft wenig schwer seien. Es gebe jedoch auch schwere Körperverletzungen mit bleibenden Folgen für die Opfer.

Vor allem sehr junge Straftäter

Auffällig sei, dass über alle Straftaten hinweg die Zahl der 13- bis 15-Jährigen in den letzten fünf Jahren überdurchschnittlich stark zugenommen habe. Bei den Gewaltstraftaten lag 2021 der Anteil der besonders jungen Straftäter schon bei fast 50 Prozent.

Laufend abgenommen haben in den vergangenen Jahren die Drogen-Fälle. Innerhalb von fünf Jahren haben sie sich halbiert. Dies sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Besitz von kleinen Mengen Cannabis bis 10 Gramm bei Jugendlichen nicht mehr strafrechtlich geahndet wird. Dies gilt seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2019. (SDA)

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