Schläger Brian (24) hat keine Lust auf eine Zwangstherapie. Am Mittwoch wurde der Dauer-Delinquent am Bezirksgericht Zürich wegen diverser Gefängnis-Prügeleien verurteilt. Der Staatsanwalt wollte ihn zum Schutz der Bevölkerung eigentlich verwahrt sehen. Das Gericht entschied anders. Und gab Brian eine letzte Chance, sich in einer therapeutischen Massnahme zu bewähren. Dagegen will der Verteidiger von Brian nun vorgehen. «Wir werden in Berufung gehen», sagt er gegenüber der «NZZ».
Damit wird der Schläger ein Fall fürs Obergericht. Er sei nicht einverstanden mit den Schuldsprüchen, begründete der Anwalt. Zudem halte er eine stationäre Therapie angesichts der Vorgeschichte von Brian für keine zielführende Option. Im Prozess hatte er lediglich eine «angemessene» Freiheitsstrafe gefordert, die sein Mandant mittlerweile ohnehin abgesessen habe. Sprich: Brian solle auf freien Fuss gesetzt werden.
Staatsanwaltschaft spricht von 16 neuen Vorfällen
Das Gericht hat den Gewalttäter zu einer Haftstrafe verurteilt, aufgeschoben für eine stationäre therapeutische Massnahme. Umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei wird alle fünf Jahre überprüft, ob die Therapie anschlägt oder ob weitere fünf Jahre notwendig sind. Brian wäre also erst in Freiheit gekommen, wenn er eine Therapie erfolgreich beendet hätte.
Neben dem Berufungsprozess am Obergericht wird sich Brian auch noch einem neuen Strafverfahren stellen müssen: Noch während der aktuelle Gerichtsfall in Arbeit war, randalierte er hinter Gittern munter weiter. Der Staatsanwalt eröffnete deshalb bereits ein neues Verfahren. «Insgesamt 16 angezeigte Vorfälle, begangen im Zeitraum von November 2018 bis August 2019» seien dazugekommen, sagt die Staatsanwaltschaft zu BLICK. «Es handelt sich um Tatvorwürfe betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung, Drohung, vollendete und versuchte Körperverletzung sowie Beschimpfung.» Es gelte die Unschuldsvermutung.
Anwalt Valentin Landmann (69) geht davon aus, dass sich das aktuelle Verfahren allein durch die Berufung um etwa ein Jahr verzögern könnte: «Bis eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, kann es mehrere Monate dauern.»
Brians Kampf gegen die Justiz geht weiter – auch mit Fäusten
Landmann geht auch davon aus, dass sich der Verteidiger vor allem an der «kleinen Verwahrung» gestört haben dürfte: «Das ist eine happige Massnahme, die theoretisch unendlich verlängert werden kann.»
Brian dürfte also in seiner Einzelzelle in Sicherheitshaft bleiben. Und auch eine Therapie ist vorerst vom Tisch: «Ausser, er stellt selbst Antrag auf vorzeitigen Antritt der Therapie.» Weil der Häftling gar nicht erst mit Psychiatern spricht, dürfte das nicht passieren.
Brian bleibt also bis auf weiteres in dem Gefängnis, dem er den Krieg erklärt hat. An dem Ort, an dem er praktisch im Wochentakt randaliert. Sein Kampf gegen die Justiz geht weiter. Mit Paragrafen und Fäusten.
Der «Fall Carlos» sorgt seit 2013 für Schlagzeilen. Beim Namen Carlos handelte es sich um ein Pseudonym, das ihm von den Medien verliehen wurde. Weil sich der junge Intensivtäter in einem Beitrag der SRF-«Rundschau» erbeten hat, beim richtigen Vornamen genannt zu werden, kommt auch BLICK ab sofort seinem Wunsch nach. Aus Carlos wird Brian.
Der «Fall Carlos» sorgt seit 2013 für Schlagzeilen. Beim Namen Carlos handelte es sich um ein Pseudonym, das ihm von den Medien verliehen wurde. Weil sich der junge Intensivtäter in einem Beitrag der SRF-«Rundschau» erbeten hat, beim richtigen Vornamen genannt zu werden, kommt auch BLICK ab sofort seinem Wunsch nach. Aus Carlos wird Brian.