Er bleibt in U-Haft – Blick beantwortet die 6 wichtigsten Fragen
Wie es für Brian jetzt weitergeht

Seit heute ist es offiziell: Der berühmteste Häftling der Schweiz muss vorübergehend zurück in den Knast. Das Zwangsmassnahmengericht bestätigt eine erneute U-Haft gegen Brian Keller (28) – nach seinem Angriff auf einen Tiktoker in Zürich – wegen Wiederholungsgefahr.
Publiziert: 06.05.2024 um 20:30 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2024 um 21:42 Uhr
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Brian Keller (28) sitzt wieder hinter schwedischen Gardinen. Eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Internet-Hater brachte ihn vorerst wieder zurück in den Knast.
Foto: Instagram/brian_nr1
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Sebastian BabicReporter Blick
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Was genau wird Brian Keller vorgeworfen?

Nachdem Keller im November letzten Jahres aus dem Justizvollzug entlassen wurde, laufen aktuell zwei neue Verfahren gegen ihn. Bereits im März erhielt Keller eine Vorladung wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit von der Zürcher Staatsanwaltschaft.

In der vergangenen Mittwochnacht kam es in Zürich schliesslich zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit dem Tiktoker Skorp808. Die Staatsanwaltschaft warf Keller versuchte schwere Körperverletzung vor und nahm ihn tags darauf in Polizeihaft. Seit Montag sitzt Keller in U-Haft.

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Wie lief die Verhaftung?

Kellers Verhaftung soll problemlos verlaufen sein, wie die Stadtpolizei schriftlich auf Blick-Anfrage bekannt gibt. Von Aggressionen oder Komplikationen ist keine Rede. Über die restlichen Umstände der Festnahme schweigen sich die Behörden aus.

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Wie geht es für ihn weiter?

Eine U-Haft kann grundsätzlich für drei Monate beantragt werden. Allerdings gibt es in der Schweiz keine Maximaldauer für Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft vor Ablauf der Frist – bei Nennung relevanter Gründe – diese mit dem Segen des Zwangsmassnahmengerichts beliebig oft verlängern kann. Eine U-Haft wird verhängt, wenn eine Person einer «nicht leichten» Straftat verdächtigt wird oder Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Im Fall von Brian Keller berufen sich Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht auf die sogenannte «Wiederholungsgefahr».

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Welche Strafen drohen?

Laut Rechtsanwalt André Kuhn drohen Keller allein für die «versuchte, schwere Körperverletzung» bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. «Wird er dann für weitere Vorwürfe verurteilt – wie etwa die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit – werden diese dazugerechnet.» Maximal seien jedoch bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe möglich. Weiter macht Kuhn auf Kellers Vorgeschichte aufmerksam: «Diese dürfte bei einer möglichen Gerichtsverhandlung sicherlich eine Rolle spielen für das Gericht.»

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Wieso schlug er trotz drohender Konsequenzen zu?

Keller hatte sich nach sieben Jahren im Gefängnis seine vorläufige Freiheit juristisch erstritten. Dass er bei der erstbesten Provokation eines zufälligen Widersachers zu Gewalt gegriffen hat, wirkt nicht nachvollziehbar. Vor allem, weil Keller die möglichen Konsequenzen seines Handelns hätten bewusst sein sollen. Der Kriminologe Dirk Baier (47) nennt gegenüber Blick einige mögliche Gründe: «Manche sind der Auffassung, dass die Polizei ihnen letztlich nichts anhaben kann. Andere wiederum bedenken die Konsequenzen tatsächlich nicht mit», erklärt Baier. Es sei bekannt, dass eine geringe Selbstkontrolle eines der Hauptmerkmale von Gewalttätern sei. «Dies bedeutet, dass man die Folgen seines Handelns nicht ausreichend antizipiert.» Baier ergänzt: «Keller kennt wohl auch wenig alternative Konfliktschlichtungswege und greift deshalb wieder auf die ihm bekannte Gewalt zurück.»

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Was sagen Kellers Unterstützer zur Eskalation?

Noch während Kellers Haft bildete sich ein illustrer Unterstützerkreis rund um den «berühmtesten Häftling der Schweiz». Besonders hervorgetan hat sich dabei das Theater am Neumarkt in Zürich. Eine Künstlergruppe unter dem Namen «Kollektiv #BigDreams» machte noch während Kellers Haft – mit dessen Zustimmung – eine Art Kunstperformance aus Kellers Situation und kritisierte dabei Behörden, Justiz und Medien für den Umgang mit Keller. Auf Blick-Anfrage gibt sich das Kollektiv zurückhaltend: «Das Kollektiv #BigDreams hat sich entschieden, sich im Moment nicht öffentlich zu Wort zu melden». Man sei mit der Blick-Berichterstattung zur jüngsten Brian-Eskalation nicht einverstanden.

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