Influencer Giorgio L.* (32) alias Skorp808 beschuldigt nach einem Angriff auf ihn Ex-Häftling Brian Keller als Täter. Der Boxer sei auf ihn losgegangen und habe ihn niedergehauen Gemäss Eigenangaben erlitt der Tiktoker durch die Faustschläge einen dreifachen Jochbeinbruch. Aktuell befindet er sich im Spital, am Freitag soll er operiert werden.
Mit diesem Angriff hat sich der wohl berühmteste Sträfling der Schweiz keinen Gefallen gemacht. Wie Skorp808 Blick am Donnerstagabend bestätigt, hat er Anzeige gegen Brian Keller erstattet.
Laut dem Aargauer Strafrechtsfachanwalt André Kuhn (50) ist ein solcher Antrag enorm wichtig: «Falls kein Offizialdelikt vorliegt, brauchen die Behörden diesen bereits für ihre ersten Handlungen.» Auch im späteren Verlauf spiele der Antrag eine wichtige Rolle: «Falls das Opfer keinen Strafantrag stellt, kann der Beschuldigte freigesprochen werden. Dies ist der Fall, wenn die Verletzungen nicht als schwere Körperverletzungen eingeschätzt werden und somit keinem Offizialdelikt entsprechen.»
Nach Kuhns Einschätzung spricht der erlittene Jochbeinbruch von Skorp808 gegen eine schwere Körperverletzung: «Er ist nicht lebensgefährlich und es sind keine bleibenden Entstellungen zu erwarten.»
Opfer kann Schadenersatz fordern
Die Staatsanwaltschaft könnte trotzdem eine Strafuntersuchung wegen versuchter schwerer Körperverletzung eröffnen: «Auf dem Video sieht man, dass das Opfer von hinten mit Faustschlägen angegriffen wird, während es mit Personen spricht, die vor ihm auf einer kleinen Mauer sitzen. Nach dem ersten Schlag fällt das Opfer zu Boden, wo es weiter mit der Faust geschlagen wird», erklärt Kuhn. «Falls die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, es habe die Gefahr bestanden, dass das Opfer mit dem Gesicht auf die Mauer fällt oder die vielen Schläge selber schwere Verletzungen hätten zur Folge haben können, kann sie auch wegen schwerer Körperverletzung ermitteln.»
Auf Schadenersatzforderungen habe der Antrag hingegen keinen Einfluss: «Auch ohne Strafantrag kann ein Opfer Schadenersatz verlangen. Hierfür muss es lediglich eine Forderungsklage beim Gericht einreichen.»
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Fall von Keller bereits eine Strafuntersuchung wegen eines Offizialdelikts eröffnet. Er soll im Januar öffentlich zu Gewalt gegen Skorp808 aufgerufen haben. Laut Kuhn könnten sich weitere Delikte während des laufenden Verfahrens straferhöhend auswirken. «Der Richter geht dann davon aus, dass sich ein solcher Täter von einem laufenden Strafverfahren nicht beeindrucken lässt.»
Ob die Staatsanwaltschaft aufgrund des aktuellen Vorfalls eine U-Haft beantragt, lasse sich anhand des Videos nicht einschätzen: «Ein Tatverdacht wegen versuchter schwerer Körperverletzung allein reicht für eine U-Haft nicht aus. Zusätzlich müssten noch weitere Bedingungen erfüllt sein, beispielsweise Wiederholungsgefahr. Bei Keller wird dies die Staatsanwaltschaft prüfen, die gesetzlichen Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr sind aber hoch.»
* Name bekannt