Kaum aus jahrelanger Haft entlassen, hat Brian Keller (28) Mitte Januar einen Polizei-Einsatz ausgelöst. Er tauchte vor der Wohnung des Tiktokers Skorp808 im Zürcher Kreis 3 auf und wurde laut. Aufnahmen davon stellte der Ex-Häftling auf Social Media – wie etwa auf Tiktok. Zuvor beschimpfte Keller Skorp im virtuellen Raum nicht nur, sondern zückte auch ein Messer, das er in die Kamera hielt. Ausserdem zeigen Videos, wie er auf Social Media andere dazu anstachelte, Skorp Schaden zuzufügen. Keller äusserte auf Tiktok, er wolle das Blut von Skorp fliessen sehen. Weiter forderte er dessen Kopf. Und versprach: Wer Skorp etwas antue, kriege eine Belohnung – und Brians Liebe. Keller: «Greift ihn an, verletzt ihn. Ich fordere euch dazu auf.» Kurz darauf wurde der Tiktok-Account des Ex-Häftlings gesperrt.
Wie Blick weiss: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nun ein Verfahren eröffnet. Auf Anfrage erklärt Erich Wenzinger, Leiter der Kommunikation: «Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen gegen Brian Keller am 22. Januar 2024 ein Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit im Sinne von Art. 259 StGB eröffnet.» Im Strafgesetzbuch heisst es hierzu: «Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen oder zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Weiter erklärt Wenzinger: «Beim vorgenannten Straftatbestand handelt es sich um ein Offizialdelikt, weshalb die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen verpflichtet sind, die Vorwürfe zu untersuchen.»
Noch keine Verhaftung
Im Rahmen dieses Verfahrens werde jetzt geprüft, «ob sich der Beschuldigte des obgenannten Straftatbestandes und allenfalls weiterer Straftatbestände schuldig gemacht hat».
Weiter erklärt Wenzinger: «Zu einer Verhaftung von Brian Keller kam es im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren nicht.»
Wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gibt die Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen bekannt. Laut Wenzinger wird die Staatsanwaltschaft während des laufenden Verfahrens auch keine Auskunft zu möglichen Verfahrenshandlungen geben. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.