«Im nachgenannten Strafverfahren werden Sie als Beschuldigter vorgeladen.» Mit diesen Worten bietet die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Brian Keller (28) zu einem Termin auf. Er veröffentlichte das Schreiben auf seinem Instagram-Kanal.
Als Straftatbestand wird «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» genannt. Kommentiert hat Brian die Vorladung nicht. Sie dürfte jedoch im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz stehen, den Brian Mitte Januar auslöste.
Der Ex-Häftling erschien vor der Wohnung des Tiktokers Skorp808 und wurde laut. Dabei filmte er sich und stellte die Aufnahmen später auf Social Media. Zudem zückte Keller ein Messer und hielt es in die Kamera. In anderen Videos motivierte Keller seine Abonnenten dazu, Skorp808 Schaden zuzufügen.
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
«Greift ihn an, verletzt ihn. Ich fordere euch dazu auf», so der 28-Jährige. Kurz darauf wurde sein Tiktok-Account gelöscht und die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen ihn. Nun wird der langjährige Häftling wohl deswegen vorgeladen.
Laut Strafgesetzbuch drohen für den Straftatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Gemäss Erich Wenzinger, Leiter der Kommunikation der Staatsanwaltschaft, handelt es sich «um ein Offizialdelikt, weshalb die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen verpflichtet sind, die Vorwürfe zu untersuchen». Für Brian gilt die Unschuldsvermutung. (obf)