Brian stösst Morddrohungen gegen Skorp808 aus
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Tiktok-Streit eskaliert:Brian stösst Morddrohungen gegen Skorp808 aus

Nach Zoff mit Tiktoker ermittelt die Polizei – Experte erklärt
«Macht Brian so weiter, könnte ihm U-Haft drohen»

Brian Keller (28) drohte einem Tiktoker im virtuellen Raum und zückte ein Messer – dann zog er los und tauchte vor dessen Wohnhaus auf. Videos davon stellte der Ex-Häftling auf Social Media. Nun ermittelt die Polizei. Ein Anwalt ordnet die Aktion strafrechtlich ein.
Publiziert: 16.01.2024 um 14:57 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2024 um 19:09 Uhr
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Brian Keller (28) drohte einem Tiktoker im virtuellen Raum und soll ein Messer gezückt haben.
Foto: Linda Käsbohrer
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Qendresa LlugiqiReporterin News

Brian Keller (28) hat nur zwei Monaten nach seiner Entlassung den ersten Polizeieinsatz provoziert. Zuerst drohte und beschimpfte der Ex-Häftling den Tiktoker Giorgio L.* alias Skorp808 im virtuellen Raum und zückte in diesem Rahmen sogar ein Messer. Auch forderte Keller andere dazu auf, dem Influencer Schaden zuzufügen. Am Sonntag setzte Keller einen drauf: Er zog in Begleitung los und tauchte vor dem Wohnhaus seines Rivalen im Zürcher Kreis 3 auf.

Vor Ort gingen die Beschimpfungen und Drohungen von Keller lauthals weiter. Wie L. Blick berichtet, soll Keller ein Messer dabeigehabt haben. Dieses ist in den Aufnahmen, die auf Kellers Tiktok-Kanal hochgeladen wurden, jedoch nicht zu sehen.

Staatsanwaltschaft wartet auf Ergebnisse

Kurz nach 22 Uhr rückte die Stadtpolizei Zürich mit zwei Patrouillen an die Örtlichkeit aus. Betreffend weiterer Fragen verweist sie inzwischen an die Oberstaatsanwaltschaft, die seit Dienstag die Informationshoheit hat.

Inzwischen ist klar: Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Erich Wenzinger, Leiter der Kommunikation, erklärt: «Gestützt auf derzeit laufende polizeiliche Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob allenfalls strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, ob sie ein Strafverfahren gegen Keller eröffnet.» Weitere Angaben mache die Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen nicht.

Konkretisierung könnte heikel werden

Doch was könnte auf Brian zukommen? «Reines Machogehabe ist grundsätzlich nicht strafbar. Doch dafür muss allen Beteiligten klar sein, dass es nicht erst gemeint ist», erklärt Strafrecht-Fachanwalt André Kuhn. Solche Macho-Sprüche seien immer im Gesamtzusammenhang zu sehen.

Kritisch werde es aber, wenn die Diskussion aus dem virtuellen Raum in die Realität schwappe und konkretisiert werde: «Bei einem Kontrahenten aufzutauchen, kann in einer Strafuntersuchung heikel sein. Der Richter könnte zum Schluss kommen, dass diese Geste nicht mehr bloss gegenseitiges provozieren ist, sondern bereits der erste Teil einer Straftat.»

In Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen kommen laut Kuhn mehrere Straftatbestände infrage: «So etwa Drohung, Beschimpfung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit und strafbare Vorbereitungshandlungen. Wobei Drohung und Beschimpfung Antragsdelikte sind, die anderen Tatbestände sind Offizialdelikte. Sprich: Hier müssen die Behörden von Amtes wegen ermitteln.»

Hat sich denn Brian strafbar gemacht?

Ob sich Brian bereits strafbar gemacht habe, sei schwierig zu beurteilen, so Kuhn. «Auch weil der Kontext den Inhalt der Videos sowie das Verhalten von Keller und seines Kontrahenten – der ausgehend von zwei Videos ebenfalls gedroht hat – stark relativieren.

Trotzdem findet Kuhn: «Macht Brian so weiter, könnte ihm U-Haft drohen.» Der Grund: «Sollte die Staatsanwaltschaft – die in seinem Fall bisher nicht zimperlich war – sein Verhalten während den polizeilichen Ermittlungen als dringenden Tatverdacht einschätzen, könnte sie Untersuchungshaft beantragen.» Hierzu bräuchte die Behörde eine zusätzliche Gefahr, wie etwa die der Flucht, der Verdunkelung oder die der Ausführung. «Bei Keller wäre letzteres durch seine Vorgeschichte möglicherweise erfüllt und aus Sicht der Staatsanwaltschaft allenfalls ein Grund für die U-Haft.»

Auswirkungen auf laufende Prozesse

Fakt ist: Gegen Brian laufen noch ein Strafverfahren und das aktuelle Berufungsverfahren. Denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte von Brian haben nach dem Urteil im November 2023 Berufung angemeldet.

Wie Keller sich nach seiner Freilassung verhält, kann sich auf die laufenden Prozesse auswirken: «Sein Verhalten kann sich negativ auf die Höhe einer Strafe auswirken und auf die Frage, ob die Strafe mit Probezeit ausgesprochen wird oder abgesessen werden muss», so Kuhn. «Ebenso kann sich sein Verhalten nach der Freilassung auf künftige psychiatrische Gutachten auswirken».

* Name geändert

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