Er provozierte, raste und drängelte: Der junge Kosovare (21) ist ein Strassen-Rowdy, wie er im Buche steht. Oder zumindest war er es – denn mittlerweile habe er sich gebessert, wie der Mann vor dem Bezirksgericht Zürich beteuert.
Er musste sich wegen mehrerer Vergehen im Strassenverkehr verantworten. «Ich dachte, ich sei der King. Ich hatte ein schnelles Auto und wollte allen zeigen, dass ich der Grösste bin», zitiert der «Zürcher Unterländer» den Beschuldigten bei der Gerichtsverhandlung.
Riskantes Katz-und-Maus-Spiel
Mit seinem schnellen Auto hat der angebliche «King», der im Bezirk Bülach lebt, so einiges angestellt. Im September 2021 provozierte er ein gefährliches Katz-und-Maus-Spiel auf der Flughafenautobahn in Richtung Bülach. Zuerst überholte er mit seinem Audi einen Seat-Fahrer. Der Mann im Seat erschrak und betätigte die Lichthupe. Daraufhin zwang der damals 19-Jährige den Mann zum Abbremsen. Danach überholte der Seat-Lenker, um auf der zweispurigen Strasse gleich wieder überholt zu werden.
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Das war noch nicht genug der Schikane: Später stellte der Beschuldigte seinen Audi quer zur Fahrbahn. Verängstigt musste der Seat-Fahrer anhalten – und umfuhr schliesslich den Audi rechts über den Velostreifen. Der letzte Akt dieser Strassenfarce: In Eglisau überholte der Rowdy den Seat-Fahrer in einer unübersichtlichen Kurve bei Gegenverkehr.
Auf die Frage der Richterin, ob ihm bewusst sei, wie gefährlich seine Aktion war, meint der Kosovare, dass er das damals nicht geahnt hätte. Nun sei es ihm klar.
Haarscharf am Knast vorbeigeschrammt
Das war nur eine Episode. Ein weiteres Mal bretterte er mit 270 km/h über die Autobahn, filmte seine Raserfahrten mit dem Handy und liess sich dreimal ohne Ausweis am Steuer erwischen. Zudem animierte er seine Freundin zu Verkehrsdelikten. Auf einem Handyvideo ist zu sehen, wie er die Frau aufforderte, einen Kreisel in verkehrter Richtung zu befahren und dann mit 120 Kilometern pro Stunde durch die 80er-Zone zu fahren.
Vor Gericht war der Kosovare geständig, schreibt der «Zürcher Unterländer». Die Richterin fragte den 21-Jährigen, warum er ohne Freiheitsstrafe davonkommen sollte. Er gab sich reumütig. Er habe «viel dazugelernt».
Der Angeklagte durfte sich freuen: Er bekommt noch eine Chance, allerdings mahnt die Richterin, dass er haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt sei.
Zu einer Freiheitsstrafe wurde er zwar für zwei Jahre verurteilt sowie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken – beides jedoch bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er die Verfahrenskosten von knapp 4000 Franken und eine Busse von 300 Franken berappen. (bab)