Im Jahr 2017 verursachte ein Mann (55) in Lyss BE einen Verkehrsunfall. Er selber sowie seine drei Mitfahrer, zwei Frauen und ein Mann, wurden schwer verletzt. Nun stand der BMW-Fahrer vor dem Obergericht. Gemäss Verfahrensleiterin Stefanie Pfänder Baumann wurde der Mann bei dem Unfall selbst am schwersten getroffen, als er mit seinem BMW-Cabriolet auf der A6 in einer scharfen Linkskurve neben der Lysser Kartbahn von der Strasse abkam. Das Auto überschlug sich mehrmals.
Die Ursache für den Unfall war eindeutig die überhöhte Geschwindigkeit. Das Obergericht geht davon aus, dass der Fahrer mit 220 km/h unterwegs war. Er bremste lediglich, weil die Mitfahrer ihn dazu aufforderten, als sie sahen, dass es in der 100er-Zone in der Kurve eng werden könnte.
«Er wollte ein ‹Siebensiech› sein»
Das erstinstanzliche Urteil im März 2021 lautete auf 36 Monate Haft, davon 12 unbedingt. Damit folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Obergericht wollte eigentlich eine härtere Strafe aussprechen als das Bieler Regionalgericht, wie das «Bieler Tagblatt» schreibt. Allerdings habe diese nicht schärfer ausfallen dürfen als die Forderung der Staatsanwaltschaft vor dem Regionalgericht.
Dermassen beschleunigt habe der Beschuldigte lediglich, um zu imponieren, sagt Pfänder Baumann. «Er wollte ein ‹Siebensiech› sein und vor den Jungen angeben.» Der Beschuldigte ist rund 20 Jahre älter als die drei, die damals in seinem Auto mitfuhren.
Letztendlich reduzierte das Obergericht die Strafe sogar leicht und verurteilte den BMW-Fahrer zu 31 Monaten Gefängnis, von denen er 12 absitzen muss. Da er berufstätig ist und in einer Bieler Bar arbeitet, bekommt er die Möglichkeit, die Gefängnisstrafe im halboffenen Vollzug zu verbringen.
Geld- statt Haftstrafe für einfache Körperverletzung
Die Differenz von fünf Monaten zum erstinstanzlichen Urteil lässt sich dadurch erklären, dass das Obergericht den Mann wegen Gefährdung des Lebens, grober Verkehrsregelverletzung und fahrlässiger Körperverletzung für schuldig befand. Anders als das Regionalgericht wertete das Obergericht die fahrlässige Körperverletzung nicht als mehrfach begangen.
Eine der Mitfahrerinnen hat noch heute mit den gesundheitlichen Folgen des Unfalls zu kämpfen. Im Fall der beiden weiblichen Insassen wertete das Obergericht das Vergehen als schwere Körperverletzungen.
Der männliche Mitfahrer kam mit einer Schnittwunde am Kopf davon, weshalb das Obergericht hier nur von einfacher Körperverletzung spricht. Für diese kann keine Haftstrafe, sondern nur eine Geldstrafe verhängt werden, erklärt Pfänder Baumann unter Berufung auf verschiedene Urteile des Bundesgerichts. Die Haft- und Geldstrafe dürfen zusammen die ursprünglich verhängten 36 Monate nicht überschreiten, daher wurden 31 Monate Haft und 13'500 Franken festgelegt. (noo)