Bei einer beruflichen Probefahrt eines Töffs drückte ein Motorradmechaniker (49) 2022 im Kanton Thurgau mächtig aufs Gas: 213 Kilometer pro Stunde zeigte der Tacho an. Passiert ist es auf einer Strasse in Basadingen TG.
Nur dank einer Drohnenaufnahme ging der Raser der Polizei ins Netz. Vor Gericht beklagte der Töfffahrer, dass der Einsatz der Drohne nicht rechtens gewesen sei.
Drohne sei nicht zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt worden
Das Bezirksgericht Frauenfeld sah das jedoch anders und liess den Töffmechaniker vergangenen Mittwoch abblitzen. Der Einsatz der Drohne sei zulässig gewesen, so das Urteil. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
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Dabei argumentierte die Staatsanwältin, dass die Drohne nicht zur Geschwindigkeitsmessung, sondern zur Dokumentation eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens eingesetzt worden sei. Die Geschwindigkeit sei erst im Nachhinein anhand der Weg-Zeit-Berechnung von Spezialisten ermittelt worden.
Wie es im Bericht heisst, handelt es sich beim Entscheid um einen richtungsweisenden Entscheid. Es sei das erste Mal, dass ein Gericht einen Polizeieinsatz einer Drohne zur Feststellung eines Raserdelikts gutgeheissen habe.
Staatsanwältin bezeichnet Fall als «besonders krass»
Unfassbar: Bevor der Mann auf die 213 Kilometer pro Stunde beschleunigte, zeigte er über 18 Meter hinweg einen sogenannten «Wheelie» (Fahren nur auf dem Hinterrad). Das war auf den Drohnenaufnahmen ersichtlich.
Die Staatsanwaltschaft kam schliesslich zum Schluss, dass sich der 49-Jährige eine qualifizierte grobe und eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln zuschulden kommen liess. Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten des Motorradfahrers als «besonders krass». «Wenn Sie mit 213 km/h fahren, so legen sie in einer Sekunde 60 Meter zurück. Bei 80 Kilometern pro Stunde wären es nur 22 Meter gewesen».
Das Gericht verurteilte den Mann schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren und brummte ihm zudem eine Busse von 2200 Franken auf. Auch die Verfahrens- und Gerichtskosten von 4840 Franken sowie die Anwaltskosten von über 8200 Franken muss der Raser selbst tragen. (dzc)
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