Bundesgericht deckt Behördenentscheid
Luzerner will Frau Vermögen schenken – Kesb schreitet ein

Nach dem Tod seiner Mutter wollte ein Mann aus dem Kanton Luzern seiner Ehefrau einen Teil seines Vermögens schenken. Die Kesb schritt ein, weil sie befürchtete, dass die Frau den Mann ausbeutet. Nun deckt ein Bundesgerichtsurteil den Entscheid der Behörde.
Publiziert: 19.07.2023 um 13:01 Uhr
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Aktualisiert: 20.07.2023 um 07:45 Uhr
Die Behörde entzog dem Luzerner den vollumfänglichen Zugriff auf sein Vermögen.
Foto: Towfiqu Barbhuiya / Unsplash

Ein dickes Vermögen für die Ehefrau war der Plan, doch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) schiebt einen Riegel vor. Ein Mann (50) aus dem Kanton Luzern hat nach dem Tod seiner Mutter ein Millionenvermögen inklusive zwei Grundstücke geerbt.

Kurz nach dem Tod verschenkte der Mann je die Hälfte dieser Grundstücke an seine knapp zehn Jahre jüngere Ehefrau, berichtet das Regionaljournal Zentralschweiz. Die Bank schöpfte Verdacht. Der Grund: Gegenüber der Bank habe der Luzerner gesagt, die Frau habe ihn unter Druck gesetzt und mit Gewalt gedroht.

Gutachten attestiert Reifestörung

Nach dieser Aussage hat die Bank reagiert. Sie reichte bei der Kesb Luzern-Land eine Gefährdungsmeldung ein. Der Mann willigte ein.

Das hatte Konsequenzen: Die Behörde entzog dem Luzerner den vollumfänglichen Zugriff auf sein Vermögen. Zusätzlich stellte man ihm einen Beistand zur Seite. Die Befürchtung: Die Ehefrau könnte den Mann ausbeuten.

Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Betroffene an einer mittelschweren bis schweren Reifestörung leide. Deswegen bestehe ein schweres emotionales Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Frau.

Das zeige sich unter anderem daran, dass er das aktenkundig aggressive und übergriffige Verhalten seiner Ehefrau dulde. Zudem sei es ihm kaum möglich, sich gegenüber seiner Frau abzugrenzen.

Luzerner bleibt auf Gerichtskosten sitzen

Der Mann hat sich durch alle Instanzen gegen den Kesb-Entscheid gewehrt, wie das Regionaljournal Zentralschweiz weiter berichtet. Mit einem weiteren Gutachten, das er erstellen liess, wollte er beweisen, dass er nicht an einer Reifestörung leide.

Nun hat aber auch das Bundesgericht – wie schon zuvor das Kantonsgericht Luzern – den Entscheid der Kesb gedeckt. Dem Mann sei es nicht gelungen, ausreichend darzulegen, dass er in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Frau stehe. Die Gerichtskosten von 5000 Franken muss der Mann selbst berappen. (bab)

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