SP-Nationalrätin Tamara Funiciello (33) muss immer wieder üble Hasskommentare über sich im Netz lesen. Doch diese lässt die Bernerin nicht auf sich sitzen – und zeigt sie bei der Polizei an.
Das musste auch ein Mann aus dem Zürcher Oberländ lernen. Sein Facebook-Kommentar hat juristische Folgen für ihn. Der 50-Jährige wurde gemäss «Zürcher Oberländer» verurteilt.
Auslöser für seine Facebook-Beleidigung war die AHV-Abstimmung vom September 2022, bei der das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wurde. Funiciello schrieb am Tag darauf auf Facebook, dass die «weissen, alten Männer» für das Abstimmungsresultat verantwortlich seien.
Wegen übler Nachrede verurteilt
Der Mann verglich die Politikerin daraufhin indirekt mit Hitler. Weiter schrieb der Verurteilte etwa auch, dass es «viele Parallelen gibt bei euch» – ohne den Namen des Diktators zu nennen.
Die Staatsanwaltschaft in Uster hat das Verfahren inzwischen per Strafbefehl abgeschlossen. Gemäss dem rechtskräftigen Entscheid wurde der Oberländer wegen übler Nachrede und Verleumdung verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 150 Franken. Zudem muss er 800 Franken Verfahrenskosten berappen.
Auch wenn der Facebook-Nutzer die Politikerin nie direkt, sondern nur indirekt mit Hitler verglichen hatte, war für den Staatsanwalt klar, was gemeint ist. Der Mann habe Funiciellos Reaktion auf das Abstimmungsergebnis bewusst in Zusammenhang «mit der schrecklichen Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland» gesetzt, heisst es im Strafbefehl. Und: Der Kommentator «warf der Geschädigten implizit vor, sich wie Adolf Hitler zu verhalten». (sie)