Sex für ein oder zwei Gratis-Fahrstunden – dieses Angebot hat einen Fahrlehrer (42) vor das Luzerner Kriminalgericht gebracht. Das Angebot habe er mehreren Fahrschülerinnen gemacht.
Nun wurde er wegen sexueller Belästigung und Nötigung verurteilt, schreibt die «Luzerner Zeitung». Vor Gericht gestand der Luzerner schliesslich die Tat. Zuvor hat er sich in widersprüchlichen Aussagen verheddert oder dem Opfer die Schuld in die Schuhe geschoben.
Übergriff auf Parkplatz
Ereignet hat sich die Tat kurz vor Weihnachten im Jahr 2021. Der Fahrlehrer erzählte dem Opfer davon, was für Angebote er seinen Fahrschülerinnen mache. Das Ganze sei wie beim Strassenstrich – er bekomme, was er wolle, und bezahle die jungen Frauen dafür mit seinem Unterricht. Auch über seine sexuellen Fantasien packte der Luzerner aus. Das Opfer machte deutlich, dass sie nichts damit zu tun haben will.
Dann folgte der Übergriff: Als die junge Frau auf Anweisung des Fahrlehrers gegen 21 Uhr auf einem öffentlichen Platz parkierte, ging der Mann zunächst aufs Klo. Als er dann zurückkam, verging er sich an ihr, indem er sie an das Auto drückte und ihr übers Gesicht leckte.
Die Frau wehrte sich – verbal und nonverbal. Der Fahrlehrer ignorierte sie und drückte seinen Körper immer stärker gegen sie. Er fasste sie überall an und meinte, man könne «doch zusammen etwas Spass haben» und dass er sie durch die Fahrprüfung bringen werde. Das Grapschen ging sogar auf der Rückfahrt weiter. Das Opfer reichte daraufhin Anzeige ein.
Plötzlich kleinlaut
Vor Gericht wurde der Fahrlehrer dann plötzlich kleinlaut, wie die «Luzerner Zeitung» weiter schreibt. Es sei einfach alles blöd gelaufen, sagte der übergriffige Mann. Fragen ging er aus dem Weg. Das Ganze habe ihn viel Energie gekostet und sei ermüdend gewesen. «Vermutlich nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Fahrschülerin», konterte die Richterin.
Bei der Urteilsverkündung merkte die Richterin an, dass der Fahrlehrer das Vertrauen seiner Schülerin schamlos ausgenutzt habe, als er sie an einen Ort gebracht habe, an dem sie alleine war und sich nicht wehren konnte.
Der Mann kam mit einem milden Urteil davon: eine Busse von 2000 Franken und eine bedingte Haftstrafe von anderthalb Jahren. Seinen Beruf darf er weiterhin ausüben, solange er nicht erneut straffällig wird. (bab)