Syrer kassiert Landesverweis
Frau wollte keinen Sex – im Wald ausgesetzt

Ein 39-jähriger Syrer wird des Landes verwiesen. Ein Abend mit einer Frau endete böse.
Publiziert: 12.07.2023 um 04:38 Uhr
|
Aktualisiert: 12.07.2023 um 13:24 Uhr
Der Mann stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Bülach.
Foto: Philippe Rossier

Ein 39-jähriger Kurde lernt eine Frau im Casino in Liechtenstein kennen. Sie trinken gemeinsam, spielen am Geldautomaten. Danach fährt er sie nach Hause. Dort angekommen, teilt sie ihm mit, dass sie ihn nicht in die Wohnung einladen wolle. Und damit verwandelt sich der Abend für sie in einen Albtraum.

Bevor die Frau aussteigen kann, tritt der Mann aufs Gas. Während der Fahrt verlangt er immer wieder Sex – als Gegenleistung für den Abend. Sie versucht, aus dem Auto zu springen. Doch der Wagen ist zu schnell. In einem Wald bei Bülach ZH hält er an, öffnet seine Hose. Sein Opfer weint – da nimmt er ihr das Handy weg und schubst sie aus dem Auto.

Jetzt stand der Mann dafür vor dem Bezirksgericht Bülach, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Er bestritt die Darstellung der Frau. Sie hätten sich lediglich verfahren. Und ausserdem habe er sie in einem Industriegebiet aussteigen lassen, danach sei sie verschwunden. Das Handy habe sie in seinem Auto vergessen.

«Es braucht Krisenzentren für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt»
2:24
SP-Funiciello fordert:«Es braucht Krisenzentren für Opfer von sexueller Gewalt»

40 Monate Haft und Landesverweis

Vor Gericht musste sich der Mann noch wegen anderer Vergehen verantworten – Körperverletzung und Fahren in alkoholisiertem Zustand. Er sagte laut «Tages-Anzeiger», dass er Kinder habe und hoffe, nicht von ihnen getrennt zu werden.

Doch das Gericht glaubte der Frau, da unter anderem GPS-Daten ihre Aussagen stützen. Es verurteilte den Flüchtling wegen versuchter sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachentziehung, Drohung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Dafür kassierte er eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten und einen Landesverweis von sieben Jahren. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. (neo)

Fehler gefunden? Jetzt melden