Ein halbes Jahr lang tanzte Andreas Heisler den Behörden auf der Nase herum. Er stellte Maskenatteste aus, ohne zu überprüfen, ob seine Patienten überhaupt Beschwerden haben. Er weigerte sich, in seiner Praxis einen Mundschutz zu tragen. Und setzte falsche Gerüchte über einen «Impftoten» in die Welt. Anfang März hatte der Kanton Luzern endgültig genug – und entzog Heisler die Berufsbewilligung.
Dagegen hat der Skeptiker-Arzt Beschwerde eingelegt. Nun blitzt er vor dem Kantonsgericht Luzern ab: Die Justiz stützt den Entscheid des Kantons. Der Entzug der Berufsbewilligung sei zulässig, heisst es in einem Urteil, das BLICK vorliegt.
Masken machen laut Heisler krank
Andreas Heisler ist unter den Corona-Skeptikern längst bekannt. Seit bald einem Jahr kämpft er leidenschaftlich gegen die Massnahmen des Bundes. Er tritt an Demonstrationen auf, gibt Interviews. Heisler meint, Masken würden viele Menschen krank machen. Impfungen seien zudem gefährlich – und das Coronavirus werde masslos überschätzt.
BLICK deckte im vergangenen September auf, dass Heisler Maskenatteste an Patienten ausstellte, die er nie gesehen hat. So kam er auf den Radar der Luzerner Gesundheitsdirektion. Die Belegschaft seiner Praxis in Ebikon kündete. Rasch fand Heisler neues Personal, das seine Ansichten teilte.
Aufsichtsverfahren läuft noch
Im Dezember dann starb ein Bewohner im Altersheim in Ebikon, nur Tage nach seiner ersten Coronavirus-Impfung. Heisler, Arzt jenes verstorbenen Bewohners, verbreitete die Meldung über Todesfall und das Gerücht, der Bewohner sei an der Impfung gestorben. Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Swissmedic dementierte zwar einen Zusammenhang wenig später. Doch der Schaden war angerichtet.
Dennoch konnte Heisler weiter praktizieren. Ohne eine Maske zu tragen, wie bald auch das Arbeitsinspektorat feststellte. Der Arzt kassierte eine Verwarnung, schliesslich schloss der Kanton seine Praxis für eine Woche. Heisler liess sich nicht beirren. Am Ende griff der Kanton durch.
Die Berufsbewilligung wurde ihm vorläufig entzogen. Ein Aufsichtsverfahren soll klären, wie lange diese Massnahme gelten soll. Der Entscheid des Kantonsgerichts über Heislers Beschwerde ist noch nicht rechtskräftig. (hah/mcb)