So schummeln Ärzte bei der Masken-Dispens
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Corona-Skeptiker in Weiss:So schummeln Ärzte bei der Masken-Dispens

BLICK entlarvt Corona-Skeptiker in Weiss
So schummeln Ärzte bei der Masken-Dispens

Corona-Skeptiker sträuben sich gegen die Maskenpflicht. Und bekommen selbst von Ärzten und Therapeuten Unterstützung, die ihnen eine Maskendispens ausstellen. Ohne Beschwerden. Am Laufband. Die Behörden sind ahnungslos.
Publiziert: 11.09.2020 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2021 um 18:33 Uhr
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Therapeutin Marianne K. behandelt eigentlich Traumapatienten.
Helena Schmid und Matthias Kempf

Im Kampf gegen die Pandemie ist die Maske für den Bund zu einem wichtigen Helfer geworden. Im öffentlichen Verkehr ist sie schweizweit Pflicht. Mehrere Kantone verlangen sie auch in Läden. Ihre wachsende Bedeutung ist den Corona-Skeptikern ein Dorn im Auge.

An Protesten und im Netz machen sie Stimmung gegen die Maskenpflicht. Jetzt erhalten sie sogar von Ärzten und Therapeuten Unterstützung: Diese stellen den Skeptikern Atteste aus, die sie von der Maskenpflicht entbinden.

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Eine von ihnen ist Marianne K.* Die diplomierte Therapeutin führt eine Praxis in Frauenfeld TG. In der Szene der Skeptiker ist sie gut vernetzt. Über den Nachrichtendienst Telegram bietet sie an, eine Maskendispens auszustellen. Einfach so. Gesundheitliche Beschwerden sind kein Kriterium.

Therapeutin glaubt nicht an die Pandemie

BLICK hat den Test gemacht, die Therapeutin um ein Attest gebeten – und ihre Praxis unter dem Vorwand besucht, keine Maske tragen zu wollen.

An der Wand ihres Sprechzimmers hängt ein Flyer gegen die Maskenpflicht. Auf dem Tisch liegt eine Petition gegen den «Impfzwang». Marianne K. ist überzeugt, das Coronavirus sei eine weltweite Verschwörung.

Die Maske ist für sie ein Zeichen der Unterdrückung. Marianne K. fragt nach Name und Geburtsdatum, füllt das Attest aus, unterschreibt. Sie empfiehlt, als Grund ein «Geburtstrauma» anzugeben. Folgende Geschichte soll man auftischen, falls jemand frage: Man sei bei der Geburt fast gestorben. Durch die Enge im Mutterleib habe man Platzangst, könne nichts um Hals oder Gesicht tragen. Ansonsten werde man panisch, falle in Ohnmacht.

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Dispens für 40 Franken

Das Bundesamt für Gesundheit nimmt «Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können» von der Maskenpflicht aus.

Zu diesen «besonderen Gründen» zählt Marianne K. auch ein Geburtstrauma. Aktuell werde sie mit Anfragen überflutet. Im Halbstundentakt fülle sie Atteste aus. Kostenpunkt: je 40 Franken.

Dabei dürfte Marianne K. als Therapeutin gar keine Maskenatteste ausstellen. Die Kontrolleure und das Ladenpersonal können das im Einzelfall aber gar nicht wissen. «Wenn jemand ein Attest vorweist, müssen wir darauf vertrauen, dass das Zeugnis seine Berechtigung hat», sagt Sonja Körkel, Sprecherin der Basler Verkehrsbetriebe.

Arzt stellt Zeugnis ohne Konsultation aus

Bei den SBB kontrolliert das Bahnpersonal lediglich, «ob das Attest Unterschrift und Stempel hat», wie sie auf Anfrage mitteilen.

Es gibt auch Ärzte, die missbräuchlich Maskenatteste ausstellen. Andreas Heisler aus Ebikon LU, Facharzt Allgemeine Innere Medizin, ist so einer. Unter Skeptikern wird er als Ansprechperson für Maskenatteste gehandelt.

Bei ihm genügt es, ein Mail mit Name, Adresse, Geburtsdatum und AHV-Nummer zu schicken. Das Attest schickt er dann kostenlos zu. Konsultation? Nicht nötig.

Atteste seien seine «ärztliche Pflicht»

Und er steht dazu. Denn Heisler glaubt nicht an die Wirksamkeit der Maskenpflicht. Im Gegenteil. «Für mich gibt es genug gute Studien, die sagen, dass Masken im öffentlichen Verkehr und in den Geschäften ausserhalb des Spitals eher schaden.»

Maskenatteste zu verteilen, auch ohne medizinischen Grund, sei seine Pflicht als Arzt. «Aus meiner ärztlichen Ethik heraus denke ich, dass ich das tun muss, um den Menschen zu helfen, und sie davor zu schützen, krank zu werden.»

Das findet auch eine Ärztin im Kanton Bern, die falsche Maskenatteste auf Mail-Anfrage ausstellt, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) ist wenig erfreut und stellt sich entschieden gegen das Vorgehen der beiden Kollegen. Der Berufsverband unterstütze die Maskenpflicht, so Sprecherin Charlotte Schweizer.

Behörden wissen von nichts

Heisler ist von seinem Vorgehen dennoch überzeugt. Dass er sich strafbar mache, sei ihm bewusst. «Die aktuelle gesetzliche Lage basiert auf einem Verfassungsbruch – das haben mir selbst Juristen bestätigt.»

Bisher kam er tatsächlich ohne Konsequenzen davon. Die zuständige Gesundheitsbehörde Luzern hat keine Kenntnis von seinen Machenschaften.

Auch Marianne K. ist dem Kanton Thurgau noch nicht aufgefallen. Obwohl sie gegen die Bestimmungen verstösst. Auf Anfrage wollte sie keine Stellung nehmen.

* Name geändert

Bei falschen Zeugnissen drohen Knast und Bussen

Der Arzt Andreas Heisler und die Therapeutin Marianne K. bewegen sich auf dünnem Eis. Das falsche Ausstellen von Maskendispensen ist in der Schweiz strafbar.

Als Arzt riskiert Heisler sogar eine Gefängnisstrafe. «Ein Arzt, der ohne medizinischen Grund ein Zeugnis ausstellt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden», sagt Evalotta Samuelsson, Expertin im Medizinrecht.

Über das Strafmass entscheiden würde in seinem Fall ein Gericht. Zudem könnte er seine Bewilligung verlieren.

Anders bei Marianne K.: «Als Therapeutin ist sie gar nicht befugt, eine Diagnose zu stellen. Entsprechend darf sie auch kein Maskenattest unterschreiben», so Samuelsson.

Tut sie dies dennoch, verstösst sie gegen gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Samuelsson: «Dafür kann ein Therapeut geahndet und gebüsst werden.»

Evalotta Samuelsson ist Expertin im Medizinrecht.
zVg

Der Arzt Andreas Heisler und die Therapeutin Marianne K. bewegen sich auf dünnem Eis. Das falsche Ausstellen von Maskendispensen ist in der Schweiz strafbar.

Als Arzt riskiert Heisler sogar eine Gefängnisstrafe. «Ein Arzt, der ohne medizinischen Grund ein Zeugnis ausstellt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden», sagt Evalotta Samuelsson, Expertin im Medizinrecht.

Über das Strafmass entscheiden würde in seinem Fall ein Gericht. Zudem könnte er seine Bewilligung verlieren.

Anders bei Marianne K.: «Als Therapeutin ist sie gar nicht befugt, eine Diagnose zu stellen. Entsprechend darf sie auch kein Maskenattest unterschreiben», so Samuelsson.

Tut sie dies dennoch, verstösst sie gegen gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Samuelsson: «Dafür kann ein Therapeut geahndet und gebüsst werden.»

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