Mediziner untergraben offizielle Corona-Politik der Schweiz
Skeptische Ärzte stehen im Visier der Behörden

Kantone haben Verfahren gegen Corona-skeptische Ärzte eingeleitet. Diese stellen beispielsweise Dritten eine Masken-Dispens aus, ohne dass dafür medizinische Gründe vorliegen. Die Behörden sehen ihre Schutzpolitik untergraben, Ärzte sprechen von «verordnetem Wahnsinn».
Publiziert: 27.09.2020 um 05:10 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2021 um 18:32 Uhr
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Als wie gefährlich stuft ein Arzt Corona ein? Durchaus nicht alle Mediziner der Schweiz haben dazu die gleiche Meinung.
Foto: Keystone

BLICK berichtete: So schummeln Ärzte bei der Maskendispens. Jetzt haben vier Kantone Aufsichtsverfahren gegen Ärzte eingeleitet, die sich gegen Corona-Massnahmen von Bund und Kantonen stellen. Die fraglichen Mediziner würden die offizielle Corona-Politik der Schweiz unterlaufen. Das meldet die «NZZ am Sonntag».

Bei den Kantonen handelt es sich um Aargau, Graubünden, Luzern und St. Gallen. Einer der Vorwürfe gegen die Ärzte lautet, Dispensationen vom Maskentragen auszustellen, ohne dass dafür medizinische Gründe vorliegen.

Corona-Skeptiker innerhalb der Ärzteschaft sind offenbar keine Einzelfälle. Wegen der wachsenden Zahl von Corona-kritischen Ärzten und Ärztinnen habe unlängst auch die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, ein Schreiben an ihre 42’000 Mitglieder gerichtet. Darin wird festgehalten, dass die Ärzteverbindung «vollumfänglich hinter den Corona-Schutzmassnahmen von Bund und Kantonen steht».

«Verordneter Wahnsinn»

Demnach gehören mittlerweile mehrere Dutzend Mediziner einem Netzwerk namens «Aletheia - Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit» an. Ihre Botschaft: «Die Wirksamkeit vieler Massnahmen ist ungenügend belegt, medizinisch widersprüchlich und unverhältnismässig.»

Fragliche Ärzte bezeichnen Maskenpflicht als «völlig unsinnig». Die Massnahmen würden «überhaupt nichts bringen, ja sie richten viel, viel Schaden an», wird der Arzt Andreas Heisler zitiert, der im luzernischen Ebikon eine Praxis hat. Seine Vorwürfe an die Adresse der Behörden gehen bis zur «Freiheitsberaubungen unter dem Etikettenschwindel der Quarantänisierung». Auch Rainer Schregel, ein St. Galler Amtsarzt, findet deutliche Worte. Die behördlichen Corona-Massnahmen seien «verordneter Wahnsinn».

Besteht der Verdacht, dass medizinische Fachpersonen gegen Berufspflichten verstossen, können die kantonalen Gesundheitsbehörden Aufsichtsverfahren gegen sie einleiten. Erhärten sich die Vorwürfe, kann ein Verfahren eine Verwarnung, einen Verweis, eine Busse, einen Entzug der Praxisbewilligung oder sogar ein Berufsverbot zur Folge haben. (kes)

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