Basler Jurist: Genfer Massnahme ist gegen Verfassung
Pflegepersonal muss testen oder bis zu 5000 Franken zahlen

Das Gesundheitspersonal in Genf muss ab heute am Arbeitsort geimpft, genesen oder getestet sein. Ansonsten braucht es wöchentlich einen Test. Wer sich diesem verweigert, kann hart gebüsst werden. Das ist gegen die Verfassung, sagt ein Basler Jurist.
Publiziert: 23.08.2021 um 09:44 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2021 um 10:12 Uhr
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Genfer Gesundheitspersonal muss ab heute Montag ein Corona-Zertifikat vorlegen, um arbeiten zu können. Wer das nicht tut und sich auch dem dadurch anfallenden Test verweigert, muss mit einer Busse bis zu 5000 Franken rechnen.
Foto: Keystone

Pflegepersonal, das sich in Genf weder impfen noch testen lassen will, muss ab heute mit einer drastischen Geldstrafe rechnen. Bis zu 5000 Franken Busse könnten fällig werden, berichtet SRF. Mauro Poggia, Genfer Gesundheitsminister, sagte dazu vor zwei Wochen: «Es geht ja nicht darum, Leute ins Gefängnis zu schicken. Doch wenn ein Pfleger einen Test verweigert – es sind ja nur Spucktests einmal die Woche, nicht mal Nasenstäbchen – dann muss er gebüsst werden.» Für die Massnahme stützt sich der Kanton auf das Epidemiegesetz.

Schon zuvor war bekannt, dass das Gesundheitspersonal ab heute ein Corona-Zertifkat vorlegen muss, um arbeiten zu können. Wer das nicht tut, muss sich alle sieben Tage testen lassen. Testunwillige Pflegende können durch die Heimleitung versetzt werden.

Verfassungswidrige Busse?

Wie der Jurist Markus Mohler gegenüber SRF sagt, sei mit dieser personalrechtlichen Sanktion der Zweck des Epidemiegesetzes erfüllt. Testunwillige zusätzlich noch zu büssen, widerspreche dem verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzip: «Die personalrechtliche Sanktion erreicht das Ziel, diese nicht geimpften Pflegepersonen dürfen dort nicht mehr arbeiten. Ende der Durchsage. Da ist der Zweck erreicht. Dann braucht es nicht obendrauf, nach dem Motto doppelt genäht hält besser, noch eine Busse. Sie bringt nichts mehr, sie ist nicht erforderlich und auch nicht geeignet, irgendeinen Patienten zu schützen», sagt Mohler, der an der Volkshochschule beider Basel als Dozent für öffentliches, Sicherheits- und Polizeirecht tätig ist.

Der Kanton Genf hält an der Busse fest. «Der Entscheid trägt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung und wägt die betroffenen Interessen ab», teilt die Gesundheitsdirektion dem Sender mit. (vof)

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