Zwei Monate lang lag Samantha M.* (†19) tot in einem Sumpf in Cheyres FR, am Ufer des Neuenburgersees. Passanten fanden ihre Leiche im Januar 2018: Die Arme der jungen Frau waren hinter dem Rücken gefesselt, die Beine mit Bandagen zusammengeschnürt.
Die Polizei verhaftete Richard G.* (24), einen Kindheitsfreund von Samantha. Er muss sich diesen September vor Gericht verantworten, wie «24 heures» berichtet. Die Anklageschrift enthüllt nun, wie grausam der Killer vorgegangen sein soll.
Tatmotiv: 900 Franken Schulden?
Er und Samantha M. kannten sich zwar von klein auf, wurden aber erst im Teenageralter richtig Freunde. Laut den Ermittlungen haben sie sich gegenseitig immer wieder Geld geliehen.
M. habe ihm 900 Franken geschuldet, gab Richard G. in einem Verhör an. Sie habe ihn monatelang hingehalten und ihm gesagt, ihre Mutter sei gestorben und sie erbe bald eine Million Franken. Er habe deshalb einen Lohnvorschuss beziehen müssen. Schliesslich habe er rausgefunden, dass sie ihn angelogen hatte.
Er lockte sie mit Marihuana zum Sumpf
Offenbar war Richard G. aber auch an einer Beziehung mit Samantha M. interessiert. Kurz vor ihrem Tod hatte er ihr vorgeschlagen, zusammen nach Cheyres, den späteren Tatort, zu ziehen. M. wies ihn zurück. Sie hatte sich in einen anderen Mann verliebt.
Richard G. dealte mit Drogen und konsumierte Kinderpornografie. In den Monaten vor ihrem Tod fragte er Samantha mehrmals, ob sie ihm Fotos von ihren Füssen schicken würde. Zweieinhalb Wochen vor ihrem Tod bot er ihr dafür 200 Franken an – sie tat es.
Auch am Tag des Mordes hatte er ihr Geld versprochen, um sie nach Cheyres zu locken. Samantha solle für ihn Marihuana transportieren – gegen Bezahlung. Die junge Genferin fuhr also nach Cheyres.
Niedergeschlagen und missbraucht
Er habe den Hammer nur an das Treffen mitgenommen, um sie zu «betäuben», gab der Beschuldigte an. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass die «skrupellose Tat» geplant war.
Richard G. schlug Samantha M. mit dem Hammer nieder. Danach soll er sich an ihr vergangen haben, heisst es in der Anklageschrift. Er habe gedacht, sie lebe noch, als er sie zurückliess. «Er wollte sie so einem grausamen Tod überlassen, an einem Ort, an dem sie wochenlang nicht gefunden werden würde», schreibt der Staatsanwalt.
Der mutmassliche Täter ist nun wegen Mordes und Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf ersteres und fordert eine Mindeststrafe von 10 Jahren Knast. Auch die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs und der Störung des Totenfriedens werden verhandelt. (hah)
*Name der Redaktion bekannt