Am Sonntag setzten die Walliser Behörden dem Katz-und-Maus-Spiel ein Ende und verhafteten drei Wirte der Zermatter Beiz Walliserkanne. Ivan A.*, seine Mutter und sein Vater Andreas A.* sitzen seither im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat für sie U-Haft für die vorläufige Dauer von einem Monat beantragt.
Diese wurde nun aber abgelehnt. Wie das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in einer Mitteilung schreibt, betrachtet es zwar den «dringenden Tatverdacht, dass sich die Beschuldigten der Hinderung einer Amtshandlung, des Siegelbruchs, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht haben, als klar gegeben». Doch das «Vorliegen eines besonderen Haftgrunds, der für die Anordnung von Untersuchungshaft nebst dem dringenden Tatverdacht zusätzlich erfüllt sein müsste» verneint das ZMG.
Keine «drohende Schwere» gegeben
Die Staatsanwaltschaft habe Ausführungsgefahr geltend gemacht. Doch dieser Haftgrund setze voraus, «dass ernsthaft zu befürchten ist, eine Person werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, wahrmachen», schreibt das ZMG. Man schliesse zwar nicht aus, dass die Beschuldigten auch künftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren. Doch die «drohende Schwere» erachte das ZMG als nicht gegeben.
Auch die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachte Kollusions- oder Verdunkelungsgefahr sieht das ZMG nicht. «Es sei noch nicht abschliessend untersucht worden, wer für welche Straftaten, insbesondere die Siegelbrüche, verantwortlich gemacht werden könne.» Dass die Beschuldigten nach ihrer Freilassung versuchen könnten, zu involvierten Personen Kontakt aufzunehmen und das Verfahren zu torpedieren, wird durch das ZMG als eine «rein theoretische Annahme» gewertet. Eine U-Haft wäre demnach nicht zu rechtfertigen.
Das ZMG hält abschliessend fest: «Mangels besonderer Haftgründe – sowie in Anbetracht der drohenden Sanktionen – hat das ZMG die Haftanträge der Staatsanwaltschaft gegen die drei Beschuldigten abgewiesen und die unverzügliche Haftentlassung verfügt.»
Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch bestätigt, dass auf die Einreichung einer Beschwerde verzichtet werde.
Patrik A. auf freiem Fuss
Bruder Patrik A.*, der ebenfalls seit geraumer Zeit gegen die Behörden und Gesetze wettert, war die ganze Zeit als einziger noch auf freiem Fuss. Er weilt derzeit im Ausland.
Wie der «Walliser Bote» schreibt, soll jedoch auch für Patrick A. ein Haftbefehl vorliegen. Bestätigt ist diese Information bisher nicht. Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold liess diese Frage gegenüber Blick am Mittwoch unbeantwortet.
Laut dem «Walliser Boten» würden demnach bei einer Einreise von Patrik A. in der Schweiz die Handschellen klicken. Doch der Wirt wolle sich den Strafverfolgungsbehörden nicht stellen, solange seine Eltern und sein Bruder in Haft seien, berichtet die Zeitung.
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Schwerwiegende Vorwürfe bei der Verhaftung
Die Verhaftung der Skeptiker-Familie sorgte für Aufsehen. Der Vorwurf an die Polizei: Körperliche Gewalt bei der Festnahme! Wie Mario Julen (58), der eigenen Angaben zufolge als Vermittler zwischen Behörden und Betreibern fungiert hat, sagt, dass die Beamten die Mutter zusammengeschlagen, dem Sohn die Schulter ausgerenkt und dem Vater Schläge in den Nacken verpasst hätten.
Die Behörden widersprechen dieser Darstellung. «Die Verhaftungen geschahen nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit», sagt ein Kapo-Sprecher. Denn die Familie habe sich alles andere als widerstandslos festnehmen lassen.
Und auch der Walliser Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Frédéric Favre (42, FDP) sagt: «Wir haben keine Gewalttaten von Polizeibeamten verzeichnet.» (man)
* Namen bekannt