Grosse Aufregung in Frankreich vergangene Woche: Gleich 70 falsche Bombendrohungen richteten sich seit Mittwoch gegen französische Flughäfen. Insgesamt zehn Flughäfen im ganzen Land mussten evakuiert werden – Hunderte Passagiere verpassten ihren Flug. Jetzt teilt der französische Verkehrsminister Clément Beaune (42) mit: Die Drohungen gingen von «fast immer derselben E-Mail-Adresse in der Schweiz» aus.
Dahinter stecken keine «kleinen Scherzkekse», sondern «grosse Dummköpfe» oder gar «grosse Straftäter», betonte der Minister in einer Sendung von France Inter am Sonntag. Die Motivation dieser Täter könne verschieden sein. Einige wollen «schlechte Witze machen, andere haben zum Ziel, den Menschen wirklich Angst machen zu wollen, und in wieder anderen Fällen entsteht eine Art Wettbewerb in der Dummheit zwischen Hackern», führte er aus.
Schweizer Adresse kann EU-Sanktionen umgehen
Beaune vermutet, dass eine Schweizer Mailadresse benutzt wurde, um nicht in den Anwendungsbereich gewisser EU-Sanktionen zu fallen. Er forderte die zuständigen Plattformen auf, der französischen Justiz bei der Verfolgung der falschen Bombendrohungen zu helfen.
Beim Bundesamt für Justiz in Bern hiess es am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass noch kein Rechtshilfeersuchen aus Frankreich eingegangen sei. Man könne aber nicht ausschliessen, dass die französischen Behörden auf einem anderen Weg gehandelt haben, nämlich über die Amtshilfe in Polizeiangelegenheiten.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betonte seinerseits, dass diese Fälle in die Zuständigkeit der französischen Behörden fallen. Man äussere sich nicht zu Strafverfahren, die von anderen Behörden eingeleitet worden seien.
Im Allgemeinen nehme das Fedpol Überprüfungen von E-Mail-Adressen vor, deren Provider in der Schweiz ansässig seien. Das Fedpol handle insbesondere auf Ersuchen ausländischer Polizeien. Die Tatsache, dass ein Provider in der Schweiz ansässig sei, bedeute aber nicht, dass sich die IP-Adresse und der Urheber einer E-Mail ebenfalls in der Schweiz befänden.
«Wir werden nicht zulassen, dass Täter mit Angst spielen»
Verkehrsminister Beaune warnt: Solche Fehlalarme würden die Kompetenzen von enorm vielen Sicherheitskräften beanspruchen und zu grossen Menschenansammlungen führen, was wiederum gefährlich sein könne. Beaune habe die betroffenen Flughäfen aufgefordert, systematisch Anzeige zu erstatten. Nur so können die nötigen, entschiedenen Massnahmen eingeleitet werden. Bisher seien 60 Untersuchungen eingeleitet worden. «Wir werden nicht zulassen, dass Täter mit den Ängsten der Menschen spielen.»
Die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau forderte, einen falschen Bombenalarm künftig nicht mehr als Verbreitung von Falschinformationen, sondern als «vorsätzliche psychische Gewalt zu bewerten.» Dies könne mit drei Jahren Haft und 45'000 Euro Geldstrafe geahndet werden, sagte sie der Zeitung «Le Parisien».
Ein Verdächtiger wegen Bombendrohung gegen Schloss Versailles festgenommen
Am Donnerstag und Freitag musste auch der Euroairport Basel-Mulhouse wegen einer Bombendrohung schliessen. Erst nach mehreren Stunden konnte der Flughafen jeweils wieder geöffnet werden.
Neben Flughäfen sind auch einige öffentliche Einrichtungen ins Visier geraten. So kündigte das Schloss Versailles, das in der gleichnamigen Nachbarstadt von Paris liegt, am Sonntag zum siebten Mal innerhalb von neun Tagen seine Evakuierung an. Zumindest für eine dieser Drohungen, die telefonisch einging, konnten die Behörden jetzt einen Verdächtigen festnehmen.
Frankreich bangt angesichts der anhaltenden Bombendrohungen und der höchsten für das Land verhängten Terrorwarnstufe um seinen Tourismus. Die höchste Stufe wurde ausgerufen, nachdem am 13. Oktober ein Lehrer an einer Schule von einem aktenkundigen Schüler ermordet worden war. (ene/AFP/DSA)
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